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Maskenpflicht: Diese Corona-Schutzmaßnahmen entfallen ab 1. März

Maskenpflicht : Diese Corona-Schutzmaßnahmen entfallen ab 1. März

Am 1. März entfallen in NRW die übrigen Corona-Schutzmaßnahmen. Lediglich eine Regelung bleibt.

Am Mittwoch laufen auch die restlichen Maßnahmen bezüglich der Corona-Pandemie aus.

Nachdem bereits die Maskenpflicht im öffentlichen Raum und die Isolationspflicht für Positiv-Getestete entfallen waren, entfällt nun auch die Maskenpflicht für Personal im medizinischen Bereich und in Pflegeheimen.

Zudem entfällt das Betretungsverbot in vulnerablen Einrichtungen für Corona-Positive.

Eine Regelung bleibt allerdings bestehen: Besuchende in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen weiterhin eine Maske tragen.

„Ich danke allen Menschen, die in den letzten drei Jahren die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in Behörden, Unternehmen oder Vereinen umgesetzt haben sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Corona-Schutzverordnung in ihrem Alltag verantwortungsvoll beachtet haben. Das war gelebte Solidarität, die uns geholfen hat, gemeinsam durch die Pandemie zu kommen“, sagt NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

(red)