Blick über die Grenze : Diese Corona-Regeln gelten in den Niederlanden
Aachen Egal ob die Niederlande oder Deutschland: Dies- und jenseits der Grenzen steigen die Infektionszahlen, werden die Klinikkapazitäten knapp. Welche Corona-Regeln gelten bei unseren Nachbarn? Was muss man bei Reisen beachten?
Die Lage im Land
Die Infektionszahlen in den Niederlanden steigen rasant, die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 592,7. In der benachbarten Provinz Limburg beträgt der Wert 814,5, in der bei Urlaubern beliebten Küstenregion Zeeland 668,8. Die niederländische Regierung hat deshalb vor einigen Tagen die Corona-Maßnahmen wieder deutlich verschärft.
Seit vergangenem Samstag gilt ein „Mini-Lockdown“ mit Einschränkungen unter anderem für Gastronomie, Einzelhandel und Veranstaltungen: Restaurants, Cafés und Bars dürfen nur noch bis 20 Uhr öffnen, fester Sitzplatz und 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) sind Pflicht. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien können bis 20 Uhr geöffnet sein, sonstige Läden müssen wegen des Coronavirus um 18 Uhr schließen.
Für nicht kulturelle Veranstaltungen wie etwa Weihnachtsmärkte ist ebenfalls um 18 Uhr Schluss, in Kinos und Theatern sind auch spätere Vorstellungen möglich, allerdings nur mit 3G-Nachweis. Sportwettkämpfe, zum Beispiel der Profifußball, müssen wieder vor leeren Rängen stattfinden. Hotels, Pensionen, Ferienparks sind aber weiterhin geöffnet, Reisen sind möglich.
Außerdem gelten wieder die 1,5 Meter-Abstandsregel, die vor kurzem erst abgeschafft worden war, und an vielen Stellen eine Maskenpflicht: In allen Geschäften und Supermärkten, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und in Bahnhöfen und Flughäfen.
Hinzu kommt eine Kontaktbeschränkung im privaten Bereich: Pro Tag sollen nur noch maximal vier Gäste zu Hause empfangen werden. Bei Missachtung der Regeln drohen Bußgelder, gelten soll der „Mini-Lockdown“ zunächst bis zum 4. Dezember.
Ein- und Ausreise
Deutschland wird von den Niederlanden als „gelb“ und damit als Hochrisikogebiet eingestuft. Grundsätzlich gilt deshalb: Wer von Deutschland aus einreist und zwölf Jahre alt oder älter ist, muss sich als Geimpfter, Genesener oder Getesteter ausweisen können. Anerkannt wird dabei ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Bei reinen Transitreisen mit einem Aufenthalt von weniger als 12 Stunden ist kein Test erforerlich. An niederländischen Flughäfen gelten jedoch für Transitreisende je nach Abreise- und Transitort unterschiedliche Regelungen. Alle Flugreisenden müssen außerdem unabhängig von der Einstufung ihres Herkunftslandes vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Für die Rückreise gilt, dass alle Reiserückkehrer bei der Einreise nach Deutschland einen aktuellen negativen Test (Antigentest nicht älter als 48 Stunden, PCR-Test nicht älter als 72 Stunden), einen vollständigen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis vorweisen müssen. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.
Kleiner Grenzverkehr
Wer nur zum Einkaufen oder zum Tanken über die Grenze fahrt, kurze Ausflüge machen möchte oder aus beruflichen oder schulischen Gründen Grenzpendler ist, für den gelten Ausnahmen. So entfällt in den Niederlanden bei einem Aufenthalt von maximal 12 Stunden die Nachweispflicht, wer länger bleibt, muss die 3G-Regel erfüllen. Umgekehrt gewährt Deutschland einen 24-stündigen Aufenthalt ohne Nachweispflicht.