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Die NRW-Justiz arbeitete im vergangegen Jahr zu langsam

Zu langsam : NRW-Justiz musste sieben Beschuldigte freigelassen

Wenn ein Verdächtiger in Untersuchungshaft genommen wird, tickt für die Justiz die Uhr: Kommt sie nicht zügig zu belastbaren Ergebnissen, muss der Beschuldigte wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Das passiert immer wieder.

Wegen zu langsamer Arbeit der Justiz in Nordrhein-Westfalen sind im vergangenen Jahr sieben mutmaßliche Straftäter aus der Untersuchungshaft freigelassen worden. Das teilte das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. Demnach haben „die Oberlandesgerichte (OLG) aus verschiedenen Gründen eingetretene Verzögerungen als vorhersehbar und damit vermeidbar erachtet“.

Für Haftsachen gilt ein Beschleunigungsgebot. Nach sechs Monaten U-Haft ist bei jedem Gefangenen von einem Gericht zu prüfen, ob die Fortdauer gerechtfertigt ist. Mitte Januar gab es in NRW insgesamt 2746 Untersuchungsgefangene.

Insgesamt mussten im vergangenen Jahr in den OLG-Bezirken Düsseldorf, Köln und Hamm formal sogar acht Haftbefehle in sechs Verfahren wegen Verzögerungen aufgehoben werden. Ein Beschuldigter habe aber wegen einer anderen Sache in Untersuchungshaft bleiben müssen, berichtete das Justizministerium.

Bei den sechs Verfahren sei es um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gegangen (drei Fälle), schwere Bandendiebstähle, Raub sowie Verstöße gegen das Waffengesetz mit Verabredung zum Verbrechen (jeweils ein Fall).

Auch in den beiden Vorjahren hätten in NRW jeweils sieben Untersuchungshäftlinge in jeweils sechs Fällen wegen Verfahrensverzögerungen entlassen werden müssen. 2017 waren es den Angaben zufolge nur zwei Personen in zwei Fällen.

(dpa)