Fragen und Antworten : Die neuen Corona-Regeln in der Übersicht
Düsseldorf Am Dienstag gab es die Einigung mit der Kanzlerin über verschärfte Maßnahmen gegen das Coronavirus. Umsetzen müssen das nun die Länder. Bei der neuen Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen gab es Überraschungen, und letztlich bleibt der Appell an die Bürger.
Ein Haushalt plus eine weitere Person. So lautet die Regel bei den verschärften Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor Corona, die ab Montag auch in Nordrhein-Westfalen greifen. Keine Regel ohne Ausnahme - diese Erfahrung gilt aber auch hier.
Wo gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen?
Das Regelwerk, die Corona-Schutzverordnung des Landes, bezieht sich mit den verschärften Kontaktbeschränkungen auf den öffentlichen Raum. Also beispielsweise auf Straßen, Plätze, Parks und Spielplätze. Nur in einem Punkt greift es bereits in den privaten Bereich der eigenen vier Wände ein: Die Verordnung untersagt generell Partys und ähnliche Feiern. Die Landesregierung empfiehlt, sich an die Regeln auch im privaten Bereich zu halten und soziale Kontakte auf das wirklich Nötigste zu beschränken. Ein Verbot über Partys und ähnliche Feiern hinausgeht wäre in der Praxis aus ihrer Sicht nicht kontrollierbar.
Wie viele Personen können sich genau treffen?
Treffen im öffentlichen Raum sind laut der Verordnung nur zwischen den Angehörigen eines Haushaltes und einer weiteren Person zulässig. Diese Person darf von „zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand“ begleitet werden. Damit sind kleinere Kinder gemeint. Also: Eine Mutter oder ein Vater darf mit den Kindern, die Betreuung benötigen, eine andere Familie (Haushalt) in der Öffentlichkeit treffen. Anderes Beispiel: Zwei Mütter können sich mit ihren jeweiligen Kindern auf dem Spielplatz treffen, wenn die Kinder betreut werden müssen. Das können natürlich auch zwei Väter mit ihren kleinen Kindern sein.
Warum ist diese Ausnahme wichtig und wie alt darf das Kind sein?
Kinder sind nicht mehr in der Kita und Schüler sind nicht mehr in der Schule. Sie können sich dort nicht mehr mit ihren Freunden treffen. Kinder und insbesondere Einzelkinder, bräuchten aber den Kontakt zu Gleichaltrigen, unterstreicht der Städtetag. Darunter sind nach dem Verständnis des kommunalen Spitzenverbandes alle Kids im Alter unter 14 Jahren, aber auch Ältere mit besonderem Betreuungsbedarf zu fassen. Es gibt keine starre Altersgrenze, erklärt zu dieser Frage das Gesundheitsministerium. Das entscheidende Kriterium sei der Betreuungsbedarf. Für Jugendliche dürfte das in der Regel nicht mehr der Fall sein. Es gehe bei der Erweiterung auch darum, dass Eltern mit kleineren Kindern von Kontakten nicht völlig ausgeschlossen sind.
Wo und wann gilt die umstrittene 15-Kilometer-Regel?
In der ab Montag geltenden neuen Corona-Schutzverordnung des Landes ist diese Beschränkung nicht enthalten. Es gibt keinen Automatismus, dass die Regel ab einem bestimmten Wert greift. Vielmehr soll sie Teil der zusätzlichen Maßnahmen sein, zu denen kreisfreie Städte und Kreise bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in Absprache mit dem Landes-Gesundheitsministerium greifen können. Von den 53 kreisfreien Städten und Kreisen in NRW hat bisher keine Region angekündigt, dieses Mittel anwenden zu wollen. Allerdings sind zusätzliche Maßnahmen wieder in mehr Großstädten und Kreisen ein Thema, weil die Infektionszahlen nach niedrigen Meldungen während der Feiertage vielerorts inzwischen wieder gestiegen sind.
Was spricht gegen die 15-Kilometer Regel?
Die Kommunen haben Zweifel, ob und wie eine solche massive Einschränkung im Leben der Bürger rechtssicher durchgesetzt werden könnte. Die Gerichte hatten in der Vergangenheit in einer Reihe von Entscheidungen einige Anti-Corona-Maßnahmen kassiert. Der Städtetag meint, diese Möglichkeit helfe praktisch nicht weiter. Viele Fragen sind für die Kommunen auch noch unklar: Was zählt zu den triftigen Gründen für eine Ausnahme? Wo beginnt eigentlich der Radius 15 Kilometer - schon an der eigenen Wohnung oder erst der Stadtgrenze? Laut Gesundheitsministerium geht es aber nur um eine mögliche Begrenzung von Freizeitaktivitäten auf das Umfeld des Wohnortes.