Die Kriminalhistorie von „Brummi-Andi“
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Die Kriminalhistorie von „Brummi-Andi“
Bei seinen Straften bislang hat Andreas B. nahezu alle Bereiche des Strafgesetzbuches tangiert: Diebstahl, Straßenverkehrs- und Drogendelikte und Körperverletzungen. Eine kleine Übersicht – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Die Kriminalhistorie von „Brummi-Andi“
1999 wird er erstmals verurteilt wegen Diebstahls, Urkundenfälschung, Versicherungsbetrug und Fahren ohne Erlaubnis. Die Jugendstrafe von neun Monate muss er absitzen.
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2001 geht es am Landgericht Düsseldorf wieder um viele Delikte im Straßenverkehr: Fahrerflucht, Fahren ohne Erlaubnis, aber vor allem um die fahrlässige Tötung des niederländischen Verkehrspolizisten Tom Kusters, den er bei seiner Flucht mit einem gestohlenen 40-Tonner in Venlo am 25. März 2000 überfahren hatte. Die Kammer verurteilt ihn zu einer vierjährigen Jugendstrafe, zudem darf ihm in den nächsten vier Jahren keine Fahrerlaubnis ausgestellt werden.
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2002 erhöht das Amtsgericht in Langenfeld die Strafe auf sieben Jahre, nachdem Andreas B. einen Mithäftling vergewaltigt hat.
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2004 wird die Strafe zur Bewährung bis 2007 ausgesetzt.
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2005 steht er wieder vor Gericht, wieder wird er im Straßenverkehr gesichtet, dazu kommt ein unerlaubter Besitz von Betäubungsmittel. Die neue Gesamtstrafe unter Einbeziehung der ausgesetzten Strafe liegt nun bei 7,5 Jahren. Im selben Jahrist er zudem vor dem Landgericht in Wuppertal wegen schweren Raubes angeklagt. Die vorherige Strafe wird nun auf neun Jahre und drei Monate erhöht.
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2010 erhält er am Amtsgericht in Solingen eine Geldstrafe, weil er wieder einen Wagen ohne Erlaubnis lenkt.
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2011 geht es am Amtsgericht Leverkusen um das gleiche Delikt: Er erhält eine Geldstrafe, darf zudem im nächsten Jahr nicht den Führerschein machen. Im selben Jahr geht es am Amtsgericht in Langenfeld wieder um Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber auch um gefährliche Körperverletzung. Andreas B. wird nach Erwachsenenstrafrecht zu 18 Monaten Haft verurteilt.
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2012 verurteilt das Amtsgericht in Düsseldorf B. wegen unerlaubten Waffenbesitzes unter Einbeziehung der vorherigen Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 32 Monaten.
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2019 schickt ihn die 7. Strafkammer das Aachener Landgerichts wegen schwerer Brandstiftung, Geldfälschung, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung, Unfallfluchten, gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Rechtskräftig ist eine fünfjährige Sperre, in der er keinen Führerschein erwerben darf. Teile des Urteils werden vom Bundesgerichtshof aufgehoben und im Anschluss in Aachen neu verhandelt. Das Urteil fiel am Freitag, 11. September 2020.
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