In Heinsberg : Demonstrationszug von „Querdenkern“ verboten
Heinsberg Das Verwaltungsgericht Aachen hat das Verbot eines für Sonntag geplanten „Querdenker“-Demonstrationszuges in Heinsberg bestätigt.
Das vom Ordnungsamt der Stadt Heinsberg ausgesprochene Verbot des geplanten Demonstrationszuges sei zulässig, weil es bei dem Zug zu „erheblichen Infektionsgefahren“ kommen könnte, teilte die 6. Kammer des Gerichts am Freitag in einem Eilverfahren mit. Die geplante Standkundgebung darf stattfinden.
Zu den Protesten in Heinsberg wurden von dem Veranstalter rund 350 Teilnehmer angemeldet.
Hinweis: In einer vorherigen Version dieses Artikels hieß es, dass die gesamte Demonstration verboten worden sei. Das Verbot gilt jedoch nur für den Demonstrationszug. Wir bitten um Entschuldigung.