Rückkehr zum Distanzunterricht : Das gilt ab Montag in Schulen und Kitas
Aachen Für die einen ist es eine Kehrtwende, für die anderen der einzig logische Schritt: Ab Montag gilt für die meisten der 2,5 Millionen Schüler in NRW wieder Distanzunterricht. Auch für die Kitas gibt es Neuerungen. Ein paar Fragen und Antworten zum Schulstart.
Wer darf am Montag in die Schule?
Nach den Osterferien öffnen die Schulen in Nordrhein-Westfalen ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. In den Präsenzunterricht dürfen also angehende Abiturienten und die Schüler, die an den Haupt-, Real- und Gesamtschulen in diesem Jahr ihre Zentralen Abschlussprüfungen (ZAP) schreiben. Alle anderen Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause.
Wie lange gilt die Distanzunterricht-Regelung?
Zunächst bleiben die Schulen nur eine Woche weitgehend geschlossen. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) strebt nach eigenen Aussagen aber schnellstmöglich die Rückkehr zum Wechselunterricht an, den es schon vor den Osterferien gab. Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Coronavirus-Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden, heißt es in einer Mitteilung des Schulministeriums.
Gibt es wieder eine Notbetreuung?
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 soll es, wie schon vor den Ferien, eine pädagogische Betreuung vor Ort geben. Von dort aus können sie dann am Distanzunterricht teilnehmen. Eltern müssen ihre Kinder für dieses Angebot anmelden.
Welche Möglichkeit haben berufstätige Eltern darüber hinaus?
Eltern, die nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, haben Anspruch auf Kinderkrankentage – auch, wenn die Kinder gesund sind. Voraussetzung ist, dass Schulen oder Kitas pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht aufgehoben wurden.
Was ist mit dem Abitur?
Das Abitur findet wie geplant statt. Die Abiturienten können sich ab Montag auf ihre Prüfungen vorbereiten. Die Prüfungen waren bereits um neun Tage verschoben worden. Es bleibt dabei, dass am 23. April die erste Abiturklausur geschrieben wird.
Gilt in den Schulen trotzdem ab Montag eine Testpflicht?
Nach den Ferien soll es eine Testpflicht an den Schulen in NRW geben. Diese muss aber noch in der neuen Corona-Betreuungsverordnung festgeschrieben werden. Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Für die Schüler der Abschlussklassen, die ab Montag in Präsenz unterrichtet werden, soll diese Pflicht also schon gelten. Wer sich weigert, einen Selbsttest durchzuführen, soll vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden.
Gibt es ausreichend Tests?
Eigentlich hätten diese Woche Tests an den Schulen ankommen sollen. Das hat aber aus logistischen Gründen nicht funktioniert. Die Schuld trägt laut Ministerium das Logistikunternehmen. Das Schulministerium betont aber, dass ausreichend Tests noch bis zum Ende der Woche die Schulen erreichen sollen. Die Landesregierung geht von einem Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für alle Schulen im Land aus. Allerdings warteten am Freitagnachmittag immer noch mehrere Schulen in der Region vergeblich auf die Testkits.
Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, mutmaßt am Freitag in einer Pressemitteilung, dass die „plötzliche Kehrtwende“ der Schulministerin womöglich in der mangelnden Vorbereitung für die Testungen an den Schulen begründet sei.
Wo werden die Tests gemacht?
Die Tests werden in der Schule unter Aufsicht der Lehrer gemacht. Alternativ ist aber auch möglich, einen Bürgertest bei einer Teststelle zu machen und die Bescheinigung vorzuweisen, wie das NRW-Schulministerium mitteilt. Dieser Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen. Für Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt laut Schulministerium eine Sonderregel: Die Schulleitung darf erlauben, dass Coronaselbsttests für zu Hause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. Die Eltern müssen das negative Ergebnis dann schriftlich versichern. Schulministerin Gebauer betont, dass die kommende Woche auch dazu dient, dass sich Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen organisatorisch auf die Testungen vorbereiten können.
Was sagen die Verbände?
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hält zwei verpflichtende Tests pro Woche für eine wichtige Voraussetzung, um Unterricht in Präsenz durchführen zu können. „Tests müssen rechtzeitig und ausreichend in den Schulen ankommen, sie müssen in der Handhabung für die Schüler und Schülerinnen geeignet sein und die Beaufsichtigung der Durchführung der Selbsttests in den Schulen darf nicht den Lehrkräften aufgebürdet werden“, sagt die Landesvorsitzende Maike Finnern. Dafür müsse es mobile Teams aus geschultem Personal geben, die die Testreihen unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beaufsichtigen oder durchführen. Für Grund- und einige Förderschulen seien die derzeit ausgelieferten Tests ungeeignet.
Der Realschulverband Lehrer NRW fordert die Landesregierung auf, ihre Hausaufgaben zu machen. „Im Wechselmodell wäre der Gesundheitsschutz derzeit nicht nur wegen der Pandemie-Lage, sondern auch wegen der nach wie vor fehlenden Impfangebote für Lehrkräfte im Sekundarbereich sowie wegen der unzureichenden Vorbereitungen zur Umsetzung der Testpflicht nicht gewährleistet“, erklärt Sven Christoffer, Vorsitzender von lehrer nrw.
Manfred Egerding, Bezirksvorsitzender des Philologen-Verbands Aachen, hält eine Rückkehr zum Distanzunterricht für die richtige Entscheidung. Er kritisiert jedoch massiv, wie die Testungen in den Schulen umgesetzt werden sollen. Dass Lehrpersonal ohne Schutzkleidung die Selbsttests beaufsichtigen sollen, hält er für äußerst kritisch. Gerade bei den jüngeren Schülern müssten die Kollegen sehr nah an Kinder heran, die keine Schutzmaske tragen. Die Tests sollten vielmehr entweder durch medizinisch geschultes Personal beaufsichtigt oder in die Hände der Eltern gegeben werden. „Doch dabei stoßen wir bislang auf taube Ohren.“
Was sagen Eltern und Schüler dazu?
Insbesondere für Eltern mit kleinen Kindern sei die Rückkehr in den Distanzunterricht natürlich eine Belastung, sagt Dieter Cohnen, stellvertretender Vorsitzender der Landeselternschaft NRW. Trotzdem sei es zum Schutz der Gesundheit der richtige Schritt. „Wir hoffen, dass diese eine Woche reicht“, sagt der Aachener im Gespräch mit unserer Zeitung, der die Verantwortung vor allem beim Gesundheitsministerium sieht. Weder seien die Selbsttests ausreichend vorhanden, noch gebe es eine vernünftige Teststrategie. „Die Lehrer können das nicht machen.“
Die Bezirksschülervertretung der Städteregion Aachen kritisiert, dass fortwährende „Hin und Her“ durch die kurzfristige Entscheidung des Schulministeriums. „Es fehlt ein Gesamtkonzept“, sagt Vorstandsmitglied Sofie Breuer. Wieder mal hätten Schüler lediglich eine wochenweise Perspektive.
Was gilt am Montag für die Kitas?
Die Kindertagesstätten arbeiten weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb. Die Betreuungszeit ist pauschal um zehn Wochenstunden reduziert, die Kinder werden in festen Gruppen betreut. Begleitend hat NRW-Familienminister ein „umfassendes Testangebot“ angekündigt.
Wer kann sich testen lassen?
Das Testangebot gilt für Beschäftigte in Kitas und in der Kindertagespflege sowie für die Kinder in den Einrichtungen. Das Land will Selbsttests zur Verfügung stellen. Geplant sind zwei Selbsttests pro Person und Woche. Die Einrichtungen sollen die Tests ans Personal und an die Eltern weitergeben. Eltern können ihre Kinder dann zu Hause testen. Die Nutzung dieses Angebots ist aber freiwillig. Im Kreis Düren gibt es schon länger ein Testangebot für Kleinkinder. Das Angebot hatte der Kreis, in dem die Infektionszahlen Anfang des Jahres besonders hoch waren, auf Eigenitiative in allen Kitas und Grundschulen gestartet. Seit Donnerstag gibt es in allen Kitas im Kreis Düren zudem sogenannte Lolli-Tests auf freiwilliger Basis.
Muss das Testergebnis in der Kita vorgelegt werden?
Nein. Laut Ministerium ist die Vorlage eines Testergebnisses keine Voraussetzung für die Aufnahme der Beschäftigung bzw. für die Wahrnehmung des Betreuungsangebots.
Ab wann stehen die Selbsttests zur Verfügung?
Laut Ministerium werden die ersten Selbsttests in der Woche ab dem 12. April über die Träger und die Jugendämter verteilt. Parallel sollen Auslieferungen direkt an die Einrichtungen beginnen. Laut Ministerium wurden ausreichend Tests bestellt. Verzögerungen bei den Lieferungen seien aber nicht auszuschließen, heißt es.