Pandemiebekämpfung in NRW : Corona-Regeln werden zum Jahresende verschärft
Düsseldorf 559 Verstöße gegen 3G bei Kontrollen in Bussen und Bahnen, Verbot von Silvester-Bällen und Feuerwerk und Testpflicht für Schüler während der Feiertage. Das Land NRW zieht die Zügel in Sachen Infektionsschutz an.
559 Verstöße gegen 3G in Bussen und Bahnen
Bei einer dreitägigen Schwerpunktkontrolle in nordrhein-westfälischen Bussen und Bahnen sind 559 Fahrgäste ohne einen erforderlichen 3G-Nachweis erwischt worden. Das teilte das Düsseldorfer Verkehrsministerium am Donnerstag mit. In zehn Städten hatten Verkehrsunternehmen und Ordnungsbehörden von Montag bis Mittwoch die 3G-Pflicht kontrolliert.
Parallel wurde auch auf die Maskenpflicht geachtet - hier fand man nur 35 Verstöße in drei Tagen. Verkehrsministerin Ina Brandes (CDU) sagte am Donnerstag: „Bus- und Bahnfahren ist auch in Corona-Zeiten sicher. Die meisten Fahrgäste halten sich an die 3G-Regel und an die Maskenpflicht. Das haben die vergangenen Schwerpunkttage gezeigt.“
Wer mit Bus und Bahn fahren will, muss seit dem 24. November geimpft, genesen oder getestet sein. Seit der bundesweiten Einführung der 3G-Regel im Nahverkehr am 24. November werden stichprobenartig entsprechende Nachweise kontrolliert. Wer gegen die Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.
NRW verbietet Silvester-Bälle und Feuerwerk
Das Land NRW weitet außerdem das Tanzverbot aus und verbietet auch Silvester-Bälle. Das gilt sowohl in der Gastronomie als auch für „vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist“, wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag mitteilte. Clubs und Diskotheken ist der Betrieb bereits untersagt. Zudem wird in der neuen, ab Freitag gültigen, Coronaschutzverordnung das bundesweit geltende Feuerwerksverbot an Silvester offiziell gemacht.
Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind grundsätzlich verboten, das private Abbrennen von Pyrotechnik ist an beliebten Plätzen und Straßen untersagt. Wo genau, müssen laut Schutzverordnung die Behörden vor Ort festlegen.
Auch für Weihnachtsgottesdienste gibt es eine neue Regelung: Ist jemand in einem Chor nicht geimpft oder genesen, muss er beim Singen eine Maske tragen.
Schüler gelten nur bis 26. Dezember als getestet
Die neue Schutz-Verordnung schafft auch Klarheit für Schülerinnen und Schüler: In den Weihnachtsferien fallen sie - weil in der Schule nicht getestet - unter die gleichen Regeln wie Erwachsene.
Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie zwischen 26. Dezember und 9. Januar einen selbst besorgten Einzeltestnachweis brauchen, wenn sie zum Beispiel Bus oder Bahn fahren wollen. Das Gesundheitsministerium teilte am Donnerstag mit, dass wieder wie schon in den Herbstferien verfahren werde.