Bislang kein Urteil vor Gericht : Contergan-Opfer klagen auf Anerkennung von Gefäßschäden
Köln Contergan-Opfer haben vor Gericht auf die Anerkennung von Gefäßschäden geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln fällte am Dienstag noch kein Urteil, doch der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser äußerte sich eher skeptisch.
Es könne „keine allerletzte Einzelfallgerechtigkeit hergestellt“ werden, sagte er. Nicht jede Abweichung sei auch ein Schaden, und nicht jede Beeinträchtigung könne auch entschädigt werden. Eine Betroffene zog ihre Klage daraufhin zurück. Die Entscheidung des Gerichts in den vier übrigen Fällen soll am 9. Juli verkündet werden.
Die Kläger sprachen unter anderem von fehlenden und verdrehten Arterien, was zu Beschwerden wie Schmerzen oder Durchblutungsstörungen führe. Wissenschaftler einer Heidelberger Conterganstudie hatten 2013 den Verdacht geäußert, Contergan könne auch atypische Veränderungen an den Gefäß- und Nervenbahnen der Conterganopfer verursacht haben.
Die Contergan-Stiftung, die die Verteilung staatlicher Gelder an die Betroffenen regelt, hält die Klagen für nicht gerechtfertigt. Sie vertritt unter anderem den Standpunkt, es sei derzeit nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Gefäßschäden auf das Medikament zurückzuführen seien. Auch ist in bestimmten Fällen strittig, ob überhaupt von Schäden die Rede sein kann.
Die rheinische Firma Grünenthal hatte 1957 das Schlafmittel Contergan auf den Markt gebracht. Viele werdende Mütter nahmen es ein, auch weil es gegen Schwangerschaftsübelkeit half. Doch bald kamen weltweit etwa 10 000 Kinder mit schweren Missbildungen vor allem an Armen und Beinen zur Welt. In Deutschland allein waren es ungefähr 5000. 1961 zog Grünenthal das Medikament zurück.
Nach langen Auseinandersetzungen wurde 1971 eine Stiftung eingerichtet und mit 200 Millionen Mark ausgestattet. Das Geld kam jeweils zur Hälfte von Grünenthal und vom Bund. Diese Mittel sind jedoch längst aufgebraucht, seit 1997 kommen die finanziellen Leistungen vor allem für Rentenzahlungen aus Steuermitteln.