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Nach Detonation einer Fliegerbombe: Bundesgerichtshof klärt Haftungsfragen

Nach Detonation einer Fliegerbombe : Bundesgerichtshof klärt Haftungsfragen

Gut fünf Jahre nach der verheerenden Explosion einer Weltkriegsbombe in Euskirchen beschäftigen Haftungsfragen am Freitag (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der Blindgänger war Anfang 2014 beim Zerkleinern von Bauschutt auf dem Gelände eines Recyclinghofs detoniert. Ein Baggerfahrer starb, 13 Menschen wurden verletzt. Die Druckwelle richtete noch 400 Meter weiter Schäden an. Zwei Gebäudeversicherer wollen erreichen, dass der Recyclingunternehmer dafür bezahlen muss. Gestritten wird um einen Betrag von mehr als einer Million Euro. (Az. V ZR 96/18 u.a.)

Bisher hatten die Klagen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln war der Ansicht, dass die im Bauschutt verborgene Luftmine nur zufällig auf dem Grundstück explodiert sei. So etwas passiere extrem selten.

Üblicherweise würden Blindgänger schon vorher bei den Abbrucharbeiten gefunden und entschärft. Der Unternehmer sei deshalb bestimmt nicht verpflichtet gewesen, den Schutt sicherheitshalber zu röntgen. Ob der BGH nach der Verhandlung schon ein Urteil verkündet, ist offen. Dafür kann auch ein Extra-Termin angesetzt werden.

(dpa)