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Verlängerung der Laufzeit: Bürger können sich zu Atommeiler Doel 1 und 2 äußern

Verlängerung der Laufzeit : Bürger können sich zu Atommeiler Doel 1 und 2 äußern

Belgien befragt die Menschen zu der umstrittenen Laufzeitverlängerung der ältesten Atomreaktoren des Landes. Ab sofort können alle Menschen in Belgien, NRW und Rheinland-Pfalz an einer Befragung zu Doel 1 und 2 teilnehmen.

Die Befragung, bei der die Belgier sich dazu äußern sollen, ob die Meiler bis 2025 am Netz bleiben sollen, läuft bis zum 15. Juni online. Die Reaktoren hätten eigentlich bereits 2015 stillgelegt werden sollen. Doch die belgische Regierung hatte die Laufzeit um zehn Jahre bis 2025 verlängert.

Allerdings ist bei der Verlängerung nicht alles rechtmäßig gewesen, wie der Europäische Gerichtshof 2019 feststellte. Nun muss eine nachträgliche grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden. Darauf hatte auch das Land NRW immer gedrungen.

Auch Menschen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können sich deshalb zu der umstrittenen Laufzeitverlängerung der Meiler Doel 1 und 2 äußern. Einerseits besteht auch für Deutsche die Möglichkeit, sich ebenfalls online zu beteiligen.

Andererseits steht deutschen Bürgern eine zweite Möglichkeit offen, wie das NRW-Wirtschaftsministerium bekanntgegeben hat – und zwar bis einschließlich 1. Juli dieses Jahres. Jeder, der sich äußern möchte, kann eine Stellungnahmen in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache schriftlich bei der belgischen Behörde einreichen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist laut Ministerium der Posteingang bei der belgischen Behörde.

Dass die Meiler noch vor dem Jahr 2025 abgeschaltet werden, ist indes zweifelhaft. Die Umfrage dient eigentlich vor allem dazu, die Laufzeitverlängerung nachträglich rechtssicher zu machen. Die Politik hat bis 2023 Zeit, um ein neues Gesetz zu verabschieden und die Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Das hatte das belgische Verfassungsgericht 2020 so entschieden.

Zuvor hatte bereits der der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Genehmigung für die Meiler Doel 1 und Doel 2 nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen hätte erteilt werden dürfen. Die Entscheidung zur Laufzeitverlängerung war 2015 von Belgien getroffen worden, um Stromengpässe im Winter zu vermeiden. Doel 1 und 2 sind beide seit 1975 am Netz und hätten nach damals geltendem belgischen Recht 2015 nach 40 Jahren Laufzeit abgeschaltet werden müssen. Aus Angst vor einem Blackout entschied die Politik damals aber anders.

Die Adresse, an die die Stellungnahmen zu richten sind, lautet:
FPS Economy, SME’s, Self-Employed and Energy
Directorate-General Energy
Division „Nuclear Applications“
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Belgien