Streit um „Ende Gelände“ : Polizei Aachen will Beschwerde einlegen
Aachen/Viersen Nachdem das Verwaltungsgericht Aachen dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz der „Ende Gelände“-Aktivisten am Samstag stattgegeben hat, kündigt die Polizei Aachen nun an, dagegen Beschwerde einzulegen. Das Problem ist der Versammlungsort für das Camp vom 19. bis 24. Juni – das Grundstück Am Hohen Busch.
Die Aachener Polizei war in dem Beschluss als zuständige Versammlungsbehörde angewiesen worden, die „Ende Gelände“-Versammlung auf dem festgelegten Grundstück im Norden Viersens zu begleiten. Gegen diesen Beschluss will sie nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Der Sprecher der Polizei Aachen, Paul Kemen, nannte hierfür mehrere Gründe, vor allem jedoch stehe die Sorge um eine gefahrlose Durchführung des Protestcamps im Vordergrund. Der Polizei gehe es nicht darum, die Versammlung zu verhindern, da sie laut Kemen „eine versammlungsfreundliche Behörde“ sei.
Zudem stehe sie im engen Schulterschluss mit der Stadt Viersen und habe bislang immer alles getan, damit dem Bündnis „Ende Gelände“ eine für diese Größenordnung geeignete Fläche zur Verfügung gestellt werde. „Dies geschah mit der Zuweisung und Herrichtung des Geländes Viersen-Mackenstein.“ Hier nämlich hätten laut Kemen alle Punkte, die für eine solch großes Camp über mehrere Tage wichtig sind, gestimmt.
Das von „Ende Gelände“ nun beanspruchte Gelände bereite der Polizei hingegen Sorgen – keinerlei Parkplätze für Reisebusse sowie eine Gefahr durch die unmittelbar am Gelände vorbeiführende Bahnlinie.
Die Aachener Polizei sei als Versammlungsbehörde dazu verpflichtet, alle Belange von Beteiligten zu berücksichtigen. Die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer sei, so Kemen, „ein hohes Gut, dem Rechnung getragen werden müsse“.