Beschwerde der Polizei Aachen abgewiesen : „Ende Gelände“-Zelte dürfen in Viersen stehenbleiben
Münster/Viersen Die Aachener Polizei hatte gegen den vom Aachener Verwaltungsgericht genehmigten Aufbau des Protestcamps von „Ende Gelände“ Beschwerde eingelegt. Doch auch das Oberverwaltungsgericht Münster folgte der Argumentation der Polizei nicht.
Die „Ende Gelände“-Aktivisten sind seit Sonntag dabei, ihre Zelte am autobahnnahen Stadion Hoher Busch aufzuschlagen, angemeldet ist das Camp für bis zu 6000 Teilnehmer. Und seit dem späten Montagnachmittag ist nun klar: Die Zelte dürfen stehenbleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden und die Beschwerde der Aachener Polizei abgewiesen.
Die Beschwerde der Polizei richtet sich nicht gegen „Ende Gelände“ an sich, sondern konkret gegen den Standort des Camps am Stadion. Unter anderem die am Stadion entlangführende Bahnlinie sei ein Sicherheitsrisiko für ein Camp mit derart vielen Teilnehmern, hatte die Polizei am Wochenende mitgeteilt. Die Stadt Viersen und die Aachener Polizei hatten einen anderen Standort in Viersen angeboten, die die „Ende Gelände“-Veranstalter aber ablehnten.
Aus der Beschwerde der Polizei ergebe sich aber nicht, „dass das Demonstrationscamp eine unmittelbare Gefahr für die Versammlungsteilnehmer mit sich bringt“, teilte das OVG am Montag mit. Darüber hinaus mache die Beschwerde des Polizeipräsidiums Aachen nicht plausibel, „dass es auf der Grundlage des Versammlungsrechts nicht möglich wäre, hinreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen“, teilte das OVG weiter mit.
Schon das Aachener Verwaltungsgericht hatte in der ersten Instanz den Aktivisten recht gegeben und das Camp am Stadion genehmigt. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht mehr anfechtbar, bei Eilentscheidungen ist das OVG die letzte Instanz.