Proteste angekündigt : Landtag debattiert über Leitentscheidung zum Braunkohle-Tagebau
Düsseldorf Der Tagebau Garzweiler ist seit Jahrzehnten ein politisches Schlachtfeld in NRW. Nun gibt eine neue Leitentscheidung Anlass für eine große Debatte im Landtag.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterrichtet den Düsseldorfer Landtag am Donnerstag um 10 Uhr über ihre neue Leitentscheidung für die Kohleförderung im Rheinischen Revier. Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hatte die Grundzüge in dieser Woche der Öffentlichkeit vorgestellt. Demnach soll die Entscheidung über die Zukunft von fünf Dörfern am Rande des Braunkohletagebaus Garzweiler erst Ende 2026 fallen. Bis dahin sollen Keyenberg, Berverath, Kuckum sowie Ober- und Unterwestrich nicht für den Kohleabbau in Anspruch genommen werden. Der Hambacher Wald am Tagebau Hambach, das Symbol der Proteste, soll erhalten bleiben.
Umwelt- und Klimainitiativen haben bereits weitere Proteste gegen den Braunkohleabbau im Rheinischen Revier angekündigt. Auch die Grünen im Landtag sind unzufrieden mit der Leitentscheidung. Sie zweifeln an der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus und fordern ein Ende des Braunkohleabbaus im Rheinischen Revier bis spätestens 2030. Außerdem wollen sie, dass der Hambacher Forst umgehend in öffentlichen Besitz überführt wird – etwa in die NRW-Stiftung. Darüber hinaus schlagen sie vor, das Revier zur Modellregion für eine ökologische Verkehrswende zu machen mit Ausbau des Schienennetzes sowie des öffentlichen Bus- und Bahnverkehrs.
In einer Aktuellen Stunde setzt sich der Landtag anschließend auf Antrag der SPD-Opposition mit der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu Corona-Beschränkungen im Einzelhandel auseinander. Das OVG hatte am Montag alle Kundenbegrenzungen für diesen Bereich außer Kraft gesetzt. Kurzfristig galt anschließend in NRW auch keine Pflicht mehr zur Terminvereinbarung. Nach Auffassung des Gerichts verstießen die Regelungen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Innerhalb weniger Stunden hatte die Landesregierung allerdings auf den Beschluss reagiert und die Corona-Auflagen für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte verschärft, um Gleichbehandlung herzustellen. Auch für sie gilt seitdem – wie zuvor bereits für Modehändler oder Elektronikmärkte – die Pflicht zur Terminvereinbarung und eine Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.