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Hambacher Forst: Der Staat setzt „Eule“ auf die Anklagebank

Verhandlung am Amtsgericht : Der Staat setzt „Eule“ auf die Anklagebank

Festgenommen wurde „Eule“ am 26. September, als die Baumhaus-Siedlung „Kleingartenverein“ im Hambacher Forst von der Polizei geräumt wurde. Sie war die letzte Aktivistin an diesem Tag, die vom Baum geholt wurde.

Laut Polizeibericht war die Frau nicht sonderlich kooperativ, als das Höheninterventionsteam der Polizei sie auf einen Hubwagen zerrte. Sie trat um sich, und deswegen fixierten ihr die Beamten die Handgelenke.

Auch am Boden blieb sie krawallig, sie verfehlte mit ihren Stiefeln nur knapp das Gesicht einer jungen Polizistin, einen Kollegen traf sie in der Kniekehle. So steht es jedenfalls in der Anklage, die Staatsanwältin Julia Göbbels am Montagmorgen vor der Jugendstrafkammer des Kerpener Amtsgerichts vortrug.

Der Vorwurf lautet tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung. „Eule“ wurde in Handschellen vorgeführt, sie sitzt seit der Festnahme im Herbst in Untersuchungshaft. Die Tatvorwürfe wären wohl noch kein Haftgrund, aber weil Eule eben nur ein Pseudonym ist und „Eules“ wahre Personalien schleierhaft sind, blieb die junge Frau wegen Fluchtgefahr im Gefängnis und konnte Weihnachten nicht unter dem Baum verbringen. Geführt wird sie bei der Justiz seit jenen Tagen als „UP 8 aus Aachen“. Die Angeklagte wollte die „unbekannte Person“ auch in ihrer Verhandlung bleiben. „Eule“ wollte sich auch am Montag weder zu ihren Personalien noch zum Sachverhalt äußern.

Konkreter wurden die Zeugen, allesamt Polizisten im Einsatz am damaligen Räumungstag. Sie erinnerten sich vor Gericht an eine sehr renitente junge Frau, die sich allen Maßnahmen widersetzt habe. Die „Eule“ hätte sich tragen lassen, später seien auch ihre Füße gefesselt worden, was sie nicht davon abgehalten hätte, weiterhin um sich zu treten – auch in Richtung einer Polizistin: „Wenn sie mich getroffen hätte, sähe mein Gesicht heute anders aus“, sagte die 23-jährige Zeugin aus. Einen Helm trug sie damals nicht. „Sie zeigte das krasseste Verhalten, das ich jemals im Hambacher Forst erlebt habe“, erinnerte sich die Polizisten, die schon seit Jahren dort eingesetzt wird.

„Kommunikation war nicht möglich“

„Die Dame“, so die Polizistin, habe ihren Widerstand auch nicht aufgegeben, als sie zum Aachener Polizeipräsidium gebracht wurde, damit dort ihre Personalien aufgenommen werden konnten. Sie habe den Transporter nicht verlassen wollen, sich später auf den Boden gerollt und rumgeschrien, sagte eine andere Polizistin aus. „Kommunikation war nicht möglich.“ Eule schwieg, später brachte sienoch ein Lied zum Gehör. Um nicht angespuckt zu werden, stülpten die Polizisten ihr einen Mundschutz über. Einige Beamte registrierten einen starken Alkoholgeruch, im Blut wurde später auch Cannabis festgestellt.

So landete die „Eule“ in Untersuchungshaft. Im Laufe der letzten Monate ist ein weiteres Strafverfahren dazugekommen, das in Kerpen keine Rolle spielt. Auch in der JVA Iserlohn soll sie Widerstand gegen einen Justizbeamten geleistet haben.

Wer ist, und wie alt ist „UP 8“? Eine Rechtsmedizinerin soll das Rätsel ein wenig lösen. In ihrem Gutachten erwähnte die Ärztin eine psychische Vorerkrankung - eine „Essstörung“. Die Angeklagte habe im Arztgespräch erwähnt, dass sie regelmäßig Alkohol trinke und „alle Drogen konsumiere, an die sie rankomme“. Nach einer körperlichen, einer zahnärztlichen und einer Untersuchung des Skeletts legte sich die Gutachterin - ein bisschen - fest: „Die Angeklagte ist mindestens 18 Jahre alt, zu 79,8 Prozent älter als 21 Jahre alt.“ Das ist die Altersgrenze, um das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Bei so viel statistischer Ungenauigkeit zeichnet sich ab, dass das mildere Jugendstrafrecht bei der Unbekannten anzuwenden sein wird.

Richter zitiert beschlagnahmten Brief

Über ihre Person weiß man recht wenig, über die Persönlichkeit ließen sich einige Rückschlüsse ziehen. Richter Peter Königsfeld trug aus einigen beschlagnahmen Briefen von „Eule“ aus den letzten Monaten vor. Darin machte sie sich nicht nur lustig über „Waschlappen“ in Uniform. Auch ihre Gesinnung beschrieb sie. „Selbst wenn man mich wegsperrt, meine Entscheidungen sind immer noch meine und im Zweifel immer für ein buntes Chaos und gegen dieses scheiß System!“ Der Brief endet mit einem Appell an ihre Leser und Leserinnen: „Macht auf jeden Fall weiter so da draußen und geht den Hampelmännchen in blau für mich mit aufn Sack, ich tus weiter hier drinne.“

Die Zeit „hier drinne“ soll indes schnell vorbei gehen. Ihr Anwalt Christian Mertens (Köln) forderte am Montag die Aufhebung ihres Haftbefehls. Die Vorwürfe hätten sich nach der widersprüchlichen Beweisaufnahme nicht bestätigt. Auch formalen Vorgaben halte die Anklage nicht stand: In keinem der zu Last gelegten Fälle liege eine rechtmäßige Diensthandlung der Polizei mit Androhung und Vollstreckung eines Rechtsmittels vor. „Dann darf man sich aber auch gegen Polizisten so wehren wie gegen einen Straßenräuber.“ Mit seinem Antrag überzeugte der Jurist aber weder die Staatsanwältin noch die Kammer.

So wird das Verfahren am 18. Februar mit weiteren Zeugen fortgesetzt, „Eule“ bleibt bis dahin in Untersuchungshaft. Sie ist die letzte Inhaftierte seit der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst.