Urteil in Bonn : Ex-OB Dieckmann muss Schadenersatz an Stadt zahlen
Köln/Bonn Die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) muss eine Million Euro Schadenersatz an die Stadt Bonn zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden.
Die Stadt hatte Dieckmann wegen des Finanzdebakels im Zusammenhang mit dem Bau des Bonner Kongresszentrums WCCB verklagt.
Das Gericht urteilte in dem Zivilprozess, dass Dieckmann Dienstpflichten verletzt habe, unter anderem indem sie den Stadtrat seinerzeit nicht ausreichend über mögliche finanzielle Risiken informiert habe. Ein ebenfalls beklagter früherer Bonner Stadtdirektor muss laut Urteil ebenfalls eine Million Euro Schadenersatz zahlen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
Dieckmann hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Alle im Rat seien informiert gewesen, sagte sie. „Gerade das Wissen darum, in welch großer Verantwortung wir bei diesem Projekt waren, hat uns zu sehr präziser Arbeit angehalten.“ Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Dieckmanns Anwalt sagte, sie würden nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, ehe sie über die Berufung entscheiden.