Kein Präsenzunterricht : Beschwerde beim NRW-Verfassungsgerichtshof
Düsseldorf Eine Gruppe von Eltern will mit einer Beschwerde beim NRW-Verfassungsgerichtshof erzwingen, dass ihre Kinder wieder ganz normal in die Grundschule gehen dürfen.
„Es geht neben dem Recht auf Bildung auch um eine menschenwürdige Existenz der Kinder, die sich an den kindlichen Entwicklungsphasen zu orientieren hat“, erklärte Nicole Reese von der Gruppe „Klage für Bildung“ am Donnerstagabend. Da die Entwicklungsphasen „nicht beliebig verschiebbar“ seien, seien Schäden in Sachen Bildung und der damit verknüpften Kindergesundheit unumkehrbar. Reese verwies darauf, dass Kinderärzte ebenfalls für eine Schulöffnung plädierten.
In dem Verfahren geht es um eine siebenjährige Zweitklässlerin aus Düsseldorf, die sich durch die Coronavirus-Einschränkungen wesentlich benachteiligt fühlt. Zu der Klägergruppe gehören andere Familien mit insgesamt etwa 20 Kindern, bei ihnen ist die Situation ähnlich.
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster waren diese Klage und drei weitere Klagen von anderen Familien vergangene Woche gescheitert - aus Sicht der Richter sind die Einschränkungen an den Schulen angesichts der Coronagefahren für die Bevölkerung wohl verhältnismäßig. Nach Einschätzung von Reese dürfte der Verfassungsgerichtshof schon nächste Woche in dem Eilverfahren entscheiden (Aktenzeichen VerfGH 19/21 VB1).