Corona-Sonderregel läuft aus : Das Problem mit dem Homeoffice in Belgien und den Niederlanden
Aachen Wer wegen Corona als Angestellter einer deutschen Firma ins Homeoffice in Belgien oder den Niederlanden gewechselt ist, wurde trotzdem weiter so behandelt, als arbeite er oder sie in Deutschland. Doch diese Sonderregel läuft nun aus.
Durch das Coronavirus haben viele Unternehmen die Möglichkeiten zum Homeoffice massiv ausgebaut. Das hätte für deutsche Unternehmen und ihre Angestellten mit einem Wohnsitz direkt hinter der Grenze in den Niederlanden oder Belgien sofort massive Auswirkungen gehabt. Eine Corona-Sonderregel zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den beiden Ländern verhinderte das. Doch diese Sonderregeln laufen absehbar aus, teilen die Grenzinfopunkte entlang der niederländischen und belgischen Grenze mit.
In Belgien ist die Sonderregel nach Angaben des Grenzinfopunktes Aachen noch einmal bis zum 31.12.2021 verlängert worden. Ob es darüber hinaus eine Verlängerung geben wird, ist noch unklar. In Bezug auf die Niederlande wird erwartet, dass die Sonderregel im Laufe des nächsten Jahres ausläuft. Das hat Folgen für die Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem Auslaufen der Sonderregel weiter im großen Stil im Homeoffice arbeiten.
Denn die Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien und den Niederlanden sind – außerhalb der Sonderregel – eindeutig: Steuern und Sozialabgaben müssen an das Land entrichtet werden, wo die Arbeit geleistet wird. Arbeitet also ein Angestellter oder eine Angestellte einer deutschen Firma an ihrem Wohnort im grenznahen Belgien oder den Niederlanden im Homeoffice, muss die Lohnsteuer in der Regel dort gezahlt werden. Und der Mitarbeiter wird im Wohnsitzland renten- und krankenversichert, wenn er mehr als 25 Prozent seiner Arbeitszeit zu Hause für die deutsche Firma arbeitet.
Für Arbeitgeber kann das weitreichende Folgen haben, erklärt Grenzinfopunkt-Beraterin Julia Dillmann aus Mönchengladbach. Ein Beispiel: „Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist, muss der Arbeitgeber statt der in Deutschland üblichen sechs Wochen die in den Niederlanden üblichen 104 Wochen teilweise den Lohn fortzahlen.“ Das sind zwei Jahre. Und die Firma sei für die korrekten Lohnabzüge und Beitragszahlungen verantwortlich.
Nach Erfahrungen der Grenzinfopunkte haben die Angestellten meist wenig Interesse, nicht mehr im deutschen Kranken- und Rentensystem versichert zu sein. Sie müssen demnach dafür sorgen, nicht mehr als die 25-Prozent-Marke im Homeoffice zu arbeiten.
Eine Veränderung dieser Marke wird zwar nach Angaben des Aachener Grenzinfopunktes diskutiert, da durch die Coronavirus-Pandemie deutlich häufiger Homeoffice möglich gemacht und genutzt wurde. Doch im Gespräch sei höchstens eine Anhebung auf einen Anteil von 40 Prozent.