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Wegen Corona: Ausgang für Gefangene in NRW wieder eingeschränkt

Wegen Corona : Ausgang für Gefangene in NRW wieder eingeschränkt

Der Ausgang für Gefangene in NRW ist wegen der aktuellen Infektionslage wieder stark eingeschränkt worden. Wie das Justizministerium dem Landtag mitteilte, gibt es seit Montag einen entsprechenden Erlass, der zunächst bis zum 9. Mai gilt.

Weiter erlaubt sind laut Ministerium begleitete Ausgänge. Zudem dürfen Gefangene im Offenen Vollzug, die einen Job haben, diesem weiter nachgehen - wenn es eine Arbeitspflicht gibt. Besuche in einer JVA sind weiter erlaubt, aber wieder auf eine Person begrenzt. Während des gesamten Besuchs - einschließlich Begrüßung und Verabschiedung - besteht ein „absolutes körperliches Kontaktverbot zwischen Besuchspersonen und Gefangenen“, wie es in den Hinweisen für Besucher heißt.

Bislang gab es im Justizvollzug in NRW 298 Gefangene, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden; 141 von ihnen in diesem Jahr. Mittlerweile gelten 228 der Erkrankten als wieder genesen (Stand 16. April).

(dpa)