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Aus Hochinzidenz-Gebieten: Arbeitgeber müssen Pendlern Corona-Tests anbieten

Aus Hochinzidenz-Gebieten : Arbeitgeber müssen Pendlern Corona-Tests anbieten

Arbeitgeber müssen Beschäftigten, die in einem Hochinzidenzgebiet leben, aber in Deutschland arbeiten, ab sofort mindestens zwei Corona-Schnell- oder Selbsttests pro Woche anbieten.

Das geht aus der seit Mittwoch geltenden neuen Corona-Test- und Quarantäneverordnung für Nordrhein-Westfalen hervor.

Konkret geht es dabei in NRW etwa um Pendler aus den Niederlanden, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort zur Arbeit über die Grenze kommen. Die Niederlande gehören laut der Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) zu den Hochinzidenzgebieten mit besonders hohen Corona-Fallzahlen. Auch Polen steht auf der Liste. Die Kosten für die Tests muss der Arbeitgeber tragen.

Die Änderung erfolge im Vorgriff auf die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, teilte das NRW-Gesundheitsministerium weiter mit. Danach sollen Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten, von ihrem Arbeitgeber künftig zwei Corona-Tests pro Woche angeboten bekommen. Diese Regelung hatte das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht. Sie soll zeitgleich zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft treten. Bisher war die Pflicht zu einem Corona-Test pro Woche vorgesehen.

Außerdem müssen symptomlose Personen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben und damit über einen vollständigen Impfschutz verfügen, künftig in NRW nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontaktperson einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person sind. Damit setzt die NRW-Landesregierung einen Beschluss der Gesundheitsminister der Bundesländer und des Bundes um. Nach RKI-Definition gelten Personen 14 Tage nach der zweiten Impfung als vollständig geimpft. Entwickelt die Kontaktperson jedoch trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich unverzüglich in Quarantäne begeben und zeitnah getestet werden.

(dpa)