1. Region

Anspruch auf Corona-Tests für Grenzpendler aus den Niederlanden

Änderung für Grenzgänger : Wer im Ausland wohnt, muss nun doch für Tests zahlen

Wer in den Niederlanden oder in Belgien wohnt, aber in Deutschland krankenversichert ist, hat nun doch keinen Anspruch auf die kostenlosen Bürgertests – sehr zum Unverständnis von Gesundheitsdezernent Michael Ziemons. Besonders für Grenzgänger aus dem Hochinzidenzgebiet Niederlande führt das zu Problemen.

Die Anweisung erging am Mittwoch kurzfristig an alle Testzentren in der Region: Wer in den Niederlanden und Belgien wohnt, hat nun kein Anrecht mehr auf die kostenfreien Bürgertests auf das Coronavirus. Bisher riefen die grenznahen Landkreise regelmäßig dazu auf, dass Pendler die Testmöglichkeiten in Anspruch nehmen sollen.

Am Mittwoch teilte das Land Nordrhein-Westfalen nun mit, dass dieser Anspruch ab sofort an einen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gebunden ist. Damit sind auch deutsche Staatsbürger von den Gratis-Tests ausgenommen, wenn sie im Ausland wohnen. Man habe das entsprechend am Mittwochnachmittag den Testzentren mitgeteilt, bestätigte Holger Benend, Pressesprecher der Städteregion Aachen.

Wer im Ausland lebt, sich aber nun in den deutschen Testzentren testen lassen will, muss die Kosten von rund 30 Euro daher selbst übernehmen. Dies gelte jedoch ausdrücklich nicht rückwirkend für bereits in Anspruch genommene Tests, bestätigte Benend.

Aktuell gilt: Wer aus den Niederlanden nach Deutschland einreist, der braucht ein negatives Corona-Testergebnis. Die Bestätigung muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sein. Der Testpflicht kann auch in Deutschland nachgekommen werden, etwa durch einen Selbsttest unter Aufsicht mit Bestätigung am Arbeitsplatz oder der Ausbildungsstätte, sowie in einem Testzentrum.

In den Niederlanden gibt es derzeit keine Angebote für kostenlose Bürgertests.