Düsseldorfer Oberlandesgericht : Angeklagter im Rizin-Prozess bricht sein Schweigen
Düsseldorf Im Prozess gegen die mutmaßlichen Rizin-Bombenbauer von Köln hat der Angeklagte erstmals sein Schweigen gebrochen. Er habe psychische Probleme, erklärte der 30-Jährige am Donnerstag im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.
„Ich lebe, aber bin ein toter Lebender“, sagt er. Er könne es nicht ertragen, seine Kinder nicht zu sehen. Das Gericht möge dafür bitte eine Lösung finden. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant sei verhandlungsunfähig.
Der Vorsitzende Richter erwiderte, er habe nicht den Eindruck, dass der Angeklagte verhandlungsunfähig sei. Zum Verteidiger sagte er: „Schauen sie sich ihren Mandanten doch mal an, für mich macht er nicht den Eindruck, er könne hier nicht der Verhandlung folgen.“ Trotzdem unterbrach der Richter die Verhandlung. Ein Amtsarzt untersuchte den Angeklagten und erklärte ihn für verhandlungsfähig.
Der 30-jährige Tunesier Sief Allah H. und seine 43 Jahre alte deutsche Frau Yasmin H. müssen sich wegen Anschlagsvorbereitungen mit einer Biowaffe vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten.
Sie sollen im vergangenen Jahr einen biologischen Kampfstoff für einen Terroranschlag in Deutschland hergestellt haben. Beiden Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft. Das Paar hatte begonnen, das hochgiftige Rizin aus Tausenden Rizinus-Samen zu gewinnen.