1. Region

AfD gegen Maskenpflicht im Landtag von NRW

AfD prüft Klage : Zwangsgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht im Landtag

Jetzt wird es ernst: Ab Donnerstag gilt auch im Landtag Maskenpflicht. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Zwangsgeld. Die AfD bringt sich bereits in Stellung. Wie zuvor in anderen Bundesländern.

Ab Donnerstag gilt im Düsseldorfer Landtag eine neue Maskenpflicht. Bei Verstößen droht ein Zwangsgeld von bis zu 100 Euro und sogar Hausverbot. Ein Beschluss des Ältestenrats vom Mittwoch werde jetzt vom Landtag umgesetzt, heißt es in einer Mitteilung. Die AfD-Fraktion prüft nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen die Maskenpflicht und das Zwangsgeld.

Bislang galt im Landtag nur die „dringende Bitte“, eine Maske zu tragen. Der Parlamentarische Krisenstab Pandemie hatte sich vergangene Woche auf die Pflicht verständigt. Sie wird nicht im Plenum oder großen Ausschuss-Sälen gelten, wenn die Abgeordneten in ihren halboffenen Acrylglas-Kabinen sitzen. „Die Rednerinnen und Redner im Plenarsaal dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung zudem am Redepult ablegen“, hieß es in dem Beschluss.

Außerdem: „Im Landtagsrestaurant und an der Kaffeebar kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Tisch abgenommen werden“, so die Verfügung, wie sie am Mittwoch veröffentlicht wurde. Ebenso bei Interviews und am Schreibtisch dürfe man die Maske abnehmen - wenn man alleine im Raum sitze oder es Mindestabstand zu Kollegen gebe.

„Personen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, droht ein Zwangsgeld“, so der Landtag in seiner Verfügung. Bis zu 100 Euro seien anzusetzen. Wer dann immer noch nicht spurt, dem droht demnach Hausverbot. Wer glaubhaft macht, dass er keine Maske tragen kann, der muss laut der Verfügung ein Visier („Face Shield“) tragen. Wenn das immer noch „unmöglich oder unzumutbar“ ist, muss man ein ärztliches Attest vorlegen.

Über die Einführung der Maskenpflicht waren sich im Vorfeld die Fraktionen mit Ausnahme der AfD einig. Die AfD-Fraktion hatte angekündigt, im Ältestenrat nicht zuzustimmen. Rechtliche Schritte gegen den Beschluss zu Maskenpflicht und Zwangsgeld würden in der Fraktion beraten, so der Parlamentarische Geschäftsführer Andreas Keith.

In anderen Bundesländern waren die dortigen AfD-Abgeordneten bereits gegen die Maskenpflicht in den jeweiligen Landtagen vorgegangen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies jedoch zum Beispiel einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht im Münchner Landtag ab.

In einem Schreiben an alle nordrhein-westfälischen Abgeordneten, das der dpa vorliegt, verwies Landtagspräsident André Kuper am Mittwoch auf die hohen Infektionszahlen im Land und speziell auch in Düsseldorf. Es gebe noch keinen Impfstoff, die Krankenhäuser füllten sich und die Gesundheitsämter kämen mit der Kontaktnachverfolgung nicht hinterher. „Daher ist es dringend notwendig, dass wir uns alle für den Infektionsschutz engagieren“, appellierte Kuper an die Abgeordneten.

Er kündigte in seinem Schreiben an, dass die Maskenpflicht im Landtag zunächst bis zum 22. Januar gelte. Danach werde man die Lage neu bewerten.

(dpa)