Unparlamentarisches Verhalten : AfD-Fraktion provoziert am häufigsten Rügen im NRW-Landtag
Archiv Düsseldorf Die AfD fällt weiterhin am häufigsten von allen fünf Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag durch „unparlamentarisches Verhalten“ auf.
Die kleinste Fraktion kassierte seit Beginn der Legislaturperiode im Mai 2017 bereits 26 von insgesamt 47 Rügen des Präsidiums plus zwei gravierendere Ordnungsrufe. Das berichtete Landtagspräsident André Kuper am Montagabend in Düsseldorf.
Damit ist die Zahl der Rügen enorm angestiegen. Vor einem Jahr hatte der Landtagspräsident erst 27 Rügen und zwei Ordnungsrufe bilanziert - ebenfalls mit der AfD an der Spitze. In der vorangegangenen Legislaturperiode von 2012 bis 2017, als die AfD noch keinen Sitz im NRW-Landtag hatte, kam es insgesamt bloß zu zwölf Rügen und Ordnungsrufen.
Auf Platz zwei der Rüffel-Liste steht aktuell weiterhin die SPD-Opposition mit 11 Rügen, gefolgt von der Landesregierung (3), CDU, Grünen und einem fraktionslosen Abgeordneten (jeweils 2). Die FDP, die zuvor keinen Anlass für Maßregelungen gegeben hatte, leistete sich in diesem Jahr einen Ausrutscher.
Eine parlamentarische Rüge ist ein unförmlicher Tadel, der keine weiteren Sanktionen nach sich zieht. Oft folgt eine Rüge auch erst einen Tag nach einer Rüpelhaftigkeit, nachdem der Landtag den Inhalt einer Rede oder eines Zwischenrufs noch mal genau geprüft hat.
Ein Ordnungsruf kann dagegen ernste Konsequenzen haben und ist justiziabel. Bei drei Ordnungsrufen an einem Tag muss ein Abgeordneter das Parlament verlassen. Ordnungsrufe werden laut Geschäftsordnung des Landtags erteilt, wenn die Würde des Parlaments verletzt wird. Diese Voraussetzungen sind etwa gegeben, wenn Mitglieder des Landtags persönlich beleidigt werden, wenn es zu strafrechtlich relevanten Handlungen kommt oder auch zu einem völkisch-nationalsozialistisch geprägten Sprachgebrauch.