Neue Corona-Schutzverordnung : Ab Montag gilt Spezialmaskenpflicht im ÖPNV und im Supermarkt
Düsseldorf Medizinische Masken in der Bahn und im Supermarkt, strengere Regeln für Gottesdienste und kein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit mehr: Das gilt ab Montag in NRW. Das neue Regelwerk wurde am Donnerstagabend veröffentlicht.
Ab Montag müssen in NRW OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken in Bussen und Bahnen, Supermärkten, Arztpraxen und Gottesdiensten getragen werden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde.
„Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen“, heißt es in der neuen Verordnung. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Wo man keine OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. Die muss man zum Beispiel weiter auf Spielplätzen benutzen.
„Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen“, heißt es in der aktuellen Verordnung. Was die Bußgelder angeht, gilt vorerst weiter der alte Katalog: Demnach muss man zum Beispiel bei einem Maskenverstoß in Bus oder Bahn 150 Euro zahlen.
Gestrichen wurde das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. In Bayern war das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit vor wenigen Tagen gekippt worden. Auch in NRW hatte es nach Medienberichten rechtliche Bedenken gegeben.
Die neue Coronaschutz-Verordnung stellt unterdessen strengere Regeln für Religionsgemeinschaften auf, was das Abhalten von Gottesdiensten angeht. Sie müssen den Behörden unter anderem gemeldet werden. Zuletzt hatte es immer wieder Ärger um Gottesdienste freikirchlicher Gemeinden in NRW gegeben.
Galt zuletzt die Kennzahl 200 bei der sogenannten 7-Tages-Inzidenz als Schallgrenze für rigorose Maßnahmen wie zum Beispiel die 15-Kilometer-Regelung, müssen die Kreise und kreisfreien Städte jetzt auch bei niedrigeren Zahlen individuelle Maßnahmen prüfen – wenn sie nicht ein Absinken unter die Zahl 50 bis zum Ende des Lockdowns am 14. Februar erwarten. De facto betrifft das quasi alle Regionen in NRW. Nur Münster hatte zuletzt bereits bei einem Wert unter 50 gelegen.
„Viele Menschen wünschen sich eine Rückkehr zur Normalität. Das ist verständlich. Die aktuelle Lage aber ist, dass die Infektionszahlen nicht deutlich genug sinken und parallel eine mutierte schneller übertragbare Corona-Variante auftritt, deren Ausbreitung verhindert werden muss“, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstagabend mit. „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat nach den Beschlüssen von Bund und Ländern unverzüglich gehandelt, indem sie heute mit einer neuen Verordnung die bestehenden Maßnahmen verlängert, präzisiert und nachschärft.“