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2G plus im Karneval: 2G-Kontrollen im Einzelhandel nur noch per Stichprobe in NRW

2G plus im Karneval : 2G-Kontrollen im Einzelhandel nur noch per Stichprobe in NRW

NRW lockert ein wenig die Corona-Schutzmaßnahmen vor allem für den Handel und für Jugendliche. Auch Karneval wird möglich. Durchgreifende Erleichterungen gibt es aber noch nicht.

Nordrhein-Westfalen lockert die strengen Corona-Auflagen für den Einzelhandel und den Jugendbereich in geringem Maß. Auch Karneval wird möglich - allerdings nur in bestimmten Zonen und mit Auflagen. In der ab Mittwoch geltenden aktualisierten Corona-Schutzverordnung gebe es zunächst nur moderate Anpassungen, aber keine wesentlichen Lockerungen, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag.

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar werde die Infektionslage dann erneut bewertet. NRW werde den Weg Richtung Lockerungen gehen, sobald klar sei, dass die Situation in den Krankenhäusern stabil bleibe. Im Moment sei eine Trendwende bei den steigenden Neuinfektionszahlen aber noch nicht zu sehen. In den Krankenhäusern gebe es zwar nur einen leichten Anstieg bei den Intensiv- und Corona-Patienten. Allerdings müsse man die Personalausfälle in den Kliniken im Auge behalten. Außerdem setze der Höhepunkt der Belastung in den Kliniken immer zeitverzögert ein und könne auch nicht exakt vorausgesagt werden.

Einzelhandel

Im NRW-Einzelhandel muss von diesem Mittwoch an die Zugangsbeschränkung nur für Geimpfte und Genesene (2G) nicht mehr konsequent kontrolliert werden. Stichproben reichen aus. Das gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern. Generell bleibe aber die 2G-Regel in Geschäften und auf Märkten in NRW bestehen, weil sie sich bewährt habe, sagte Laumann. Mehrere andere Bundesländer haben dagegen bereits angekündigt, die 2G-Regel zu kippen. „In Nordrhein-Westfalen haben die Gerichte unsere Regelungen im Einzelhandel für rechtsgültig betrachtet“, so Laumann.

Beim Handelsverband NRW stieß der kleine Schritt der Landesregierung auf Kritik. „Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobenhaft kontrollieren zu wollen, anstatt Sie abzuschaffen, ist völlig unverständlich“, sagte Hauptgeschäftsführer Peter Achten. Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursache im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste.

Karneval

In den von der Landesregierung für die Karnevalstage geplanten „Brauchtumszonen“ gilt die 2G-plus-Regel. Alle, die in diesen Zonen feiern wollen, müssen also entweder vollständig geimpft und geboostert oder aber vollständig geimpft und frisch getestet sein. Die Regelungen gelten von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag. Die Kommunen können stichprobenmäßig kontrollieren. Wer die Voraussetzungen nicht erfülle, müsse ein nicht unerhebliches Bußgeld bezahlen, so Laumann. Alternativ können die Städte bestimmte Bereiche absperren und den Zugang an Kontrollpunkten überwachen.

Bei Feiern, die in den Brauchtumszonen drinnen stattfänden, brauchen auch Geboosterte noch zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest. Zudem dürften in den Zonen keine zusätzlichen Anreize wie Festbühnen oder Karnevalszüge geschaffen werden, um nicht noch mehr Menschen anzulocken. Die Kommunen könnten auch zusätzliche Schutzregeln für die Brauchtumszonen anordnen, wie etwa die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Laumann sagte, der in zwei Wochen beginnende Straßenkarneval werde auf jeden Fall noch in eine Zeit hoher Inzidenzen fallen. Deshalb handele jeder verantwortlich, wenn er dieses Jahr noch auf große Feiern verzichte. Angesichts der hohen Zahl von Geimpften wäre ein komplettes Verbot des Karnevals aber rechtlich nicht mehr vertretbar.

Kinder/Jugendliche

In der neuen Schutzverordnung werden Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre (bisher 15 Jahre) Immunisierten gleichgestellt. Solange Kinder zur Schule gingen, erfüllten sie wegen der regelmäßigen Schnelltests automatisch 2G-plus-Voraussetzungen, sagte Laumann. 2G plus verlangt, dass auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test brauchen. In der Jugendarbeit reicht nun wieder 3G, also haben auch Getestete Zugang.

Sport

Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zur 2G-plus-Regelung für Sport im Innenbereich wurde sofort in die Schutzverordnung eingearbeitet. Entsprechend der gerichtlichen Hinweise wird nicht nur die gemeinsame, sondern ausdrücklich auch die gleichzeitige Sportausübung in Innenräumen der 2G-plus-Regelung unterworfen. Praktisch ändert sich durch die Präzisierung allerdings nichts: Damit wurde nur eindeutig geklärt, dass etwa auch die zeitgleiche Sportausübung von Einzelpersonen in einem Fitness-Studio der 2G-plus-Regelung unterliegt.

Quarantäne

Regeln in NRW für Ausnahmen von Quarantänemaßnahmen werden an die vom Robert Koch-Institut vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von der Quarantäne ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G plus befreit. Für die „Freitestung“ reicht nun ein Schnelltest in einem Testzentrum, ein PCR-Test ist nicht mehr notwendig.

Impfpflicht

Nordrhein-Westfalen wird die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal trotz Bedenken an der Praxistauglichkeit umsetzen. Das Gesetz sei beschlossen worden und werde auch so umgesetzt, sagte Laumann. Er forderte die Bundesregierung aber auf, den Personenkreis der im Gesundheitswesen Tätigen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht klar zu definieren. Außerdem sei ein Leitfaden notwendig, wie die Gesundheitsämter in Einzelfällen zwischen Infektionsschutz und Versorgungssicherheit der jeweiligen Einrichtung abwägen sollten.

Laumann verwies auf den langen Zeithorizont, den die Umsetzung in Anspruch zu nehmen drohe. Es könne angesichts der zahlreichen Verwaltungsverfahren inklusive Anhörung aller Beteiligten durchaus bis zum Sommer dauern, bis es in Einzelfällen zu Betretungs- oder Beschäftigungsverboten bei Personen komme, die sich nicht impfen lassen wollten. Das Gesetz sei aber nur bis Ende des Jahres befristet. „Da fragt man sich schon: Wie praxistauglich ist das alles?“, so Laumann. Für NRW geht das Ministerium von etwa 50 000 bis 100 000 nicht vollständig gegen Corona geimpften Menschen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aus.

(dpa)