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Ausnahmeregelung: Kupferstadt kontrolliert die Hundehalter

Ausnahmeregelung : Kupferstadt kontrolliert die Hundehalter

In Kürze findet, wie bereits vor einigen Jahren, in Stolberg eine Hundebestandsaufnahme statt. Das kündigt jetzt die Stadtverwaltung an.

Können die Hundehalter eines nicht angemeldeten Hundes bei der Kontrolle keine Unterlagen zum Anschaffungszeitraum vorlegen, wird die Hundesteuer im Wege der Schätzung bis zu vier Jahre plus das laufende Jahr, somit ab 1. Januar rückwirkend, festgesetzt. Zusätzlich muss der Hundehalter nach Angaben der Stadt mit der Festsetzung eines Bußgeldes in Höhe der nachträglich festgesetzten Hundesteuer rechnen.

Das Amt für Finanzen und Standesamtswesen der Kupferstadt weist darauf hin, dass Hundehalter grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Tiere innerhalb von zwei Wochen nach deren Anschaffung bzw. nach dem Zuzug nach Stolberg anzumelden.

Hundehalter, die es versäumt haben, ihr Tier anzumelden, können dies auch noch nachträglich tun. Bei freiwilliger Nachmeldung bis Ende November 2019 werde laut Verwaltung von einem Bußgeld ausnahmsweise abgesehen.

Die Anmeldung kann telefonisch unter 02402/13-316 oder -465, formlos schriftlich, mittels des Formulars zur Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes oder persönlich bei der Abteilung Steuern des Amtes für Finanzen und Standesamtswesen im Zimmer 814 des Rathauses zu den normalen Öffnungszeiten erfolgen.

Die Hundesteuer beträgt jährlich 102 Euro, bei der Haltung von zwei Hunden werden je Hund 150 Euro fällig. Bei drei oder mehr Hunden muss pro Hund eine Steuer von 204 Euro jährlich entrichtet werden. Für sogenannte gefährliche Hunde beträgt der Steuersatz 750 Euro. Übrigens werden auf Antrag Steuerbefreiungen gewährt für nicht gefährliche Hunde, die aus dem Tierheim übernommen werden. Differenzierte Sonderregelungen gibt es auch für bestimmte Hüte- und Begleithunde.