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Gewerbepark Münsterbusch: Mitte Januar sind die Bürger gefragt

Gewerbepark Münsterbusch sichern und ausbauen : Mitte Januar sind nun die Bürger gefragt

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an den Plänen, den Gewerbepark Münsterbusch zu sichern und auszubauen

Erst in der vergangenen Woche hat der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Gewerbepark Münsterbusch – es handelt sich um die vierte Änderung des bestehenden B-Plans Nr. 88 – beschlossen, und schon läuft die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung an.

Vom 27. Dezember bis einschließlich 22. Januar liegen die Vorentwürfe öffentlich aus und sind in den Informationskästen des Planungsamtes im Foyer des Rathaus während der allgemeinen Dienststunden einsehbar. Terminiert ist die Bürgeranhörung dazu für Dienstag, 15. Januar, um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses.

Anregungen bis 15. Januar

Bis dahin können Anregungen oder Fragen zu Planung schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift bei der Abteilung für Stadtentwicklung (montags bis mittwochs 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 17.30 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr) abgegeben werden.

Ziel der Bauleitplanung ist es , den heutigen Gewerbepark, dessen aktuelle Eigentümerin noch immer die Stolberger Zink GmbH & Co. Gewerbe KG in Liquidation ist, als attraktiven und zentral gelegenen Gewerbestandort langfristig zu sichern und weiter zu entwickeln. Dabei richtet sich das Augenmerk insbesondere auf das derzeit unbebaute Plateau der Kohlbusch-Halde.

Das Modell aus dem Jahr 1998.
Das Modell aus dem Jahr 1998. Foto: Jürgen Lange

Bereits im Jahr 1995 wurde zur Neustrukturierung des Areal eine Bauleitplanung erarbeitet. Das dafür zugrunde gelegte städtebauliche Konzept wurde jedoch nie in die Realität umgesetzt. Durch die nun geplante Novellierung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein wirtschaftlich tragfähiges Flächenangebot – unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes – mit dem Ziel einer flexiblen Weiterentwicklun zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig soll die Altlastensanierung des Haldenplateaus und der bereits baulich genutzten Flächen fortgesetzt und die dafür notwendigen Maßnahmen entsprechend der heutigen Kenntnisse aktualisiert werden.

Planerisches Ziel des vorliegenden Entwurfes ist es, durch die einheitliche Festsetzung eines, entsprechend der Abstandsliste des Erlasses aus dem Jahre 2007 gegliederten Gewerbegebietes ohne vorgegebene Erschließung oder Grundstücksteilung für die zukünftige Vermarktung eine hohe Flexibilität zur Verfügung zu stellen. Eine interne Erschließung werde künftig bedarfsgerecht organisiert, eine weitere Strukturierung werde zum aktuellen Zeitpunkt als nicht zweckdienlich erachtet.

Zufahrt soll bleiben 

Die Anbindung des heutigen und zukünftig erweiterten Gewerbestandortes über die bestehende Zufahrt im Kreuzungsbereich von Fettberg / Cockerillstraße (L 221) und Schloßberg / Schellerweg soll beibehalten werden.

Der westliche Teilbereich könne nördlich des Dienstleisungszentrums mit einer neu zu schaffenden Zufahrt an die Cockerillstraße angebunden werden; derzeit befindet sich bereits eine – wenn auch verschlossene – Feuerwehrzufahrt an dieser Stelle. (-jül-)