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Stolberg/Aachen: Erpresserischer Menschenraub: Zeuge erneut mit Erinnerungslücken

Stolberg/Aachen : Erpresserischer Menschenraub: Zeuge erneut mit Erinnerungslücken

Ist Rachid B. aus Stolberg nun von mindestens drei Tätern zu einem Pendlerparkplatz an der A44 bei Aldenhoven verschleppt und dort mit dem Tode bedroht worden, um 90.000 Euro zu erpressen oder nicht? Eine Antwort auf diese Frage gab es auch beim zweiten Verhandlungstag vor dem Aachener Landgericht nicht.

Angeklagt des erpresserischen Menschenraubes ist Ersin B. aus Eschweiler. Das „Opfer“ der Entführung, Rachid B., war erneut als Zeuge geladen, hatte allerdings ähnliche Erinnerungslücken wie beim ersten Verhandlungstag. Seine Aussagen waren so widersprüchlich, dass nach stundenlanger Vernehmung des Zeugen nicht nur der Anwalt des Angeklagten für eine Beendigung des Verfahrens plädierte, sondern auch Staatsanwalt Hanno Gläsker als Vertreter der Anklage aufgab.

So etwas kommt nicht alle Tage vor, aber Anwalt Jobs und Staatsanwalt Gläsker waren sich einig: Die Aussage des Zeugen ist so dünn, dass sie nicht für eine Verurteilung des Angeklagten ausreichen wird. Weitere Zeugen, die etwas zu den Vorgängen auf dem Parkplatz hätten sagen können, sind abgetaucht. Vorsitzender Richter Markus Vogt hat die Hoffnung allerdings noch nicht aufgegeben, den zweitwichtigsten Zeugen, Vladi P., zuletzt wohnhaft in Köln, doch noch ausfindig machen zu können. Der Prozess wird deshalb am 23. November fortgesetzt. Im Zuge des Amtsermittlungsgrundsatzes des Gerichts. Rachid B. erneuerte am Donnerstag seine Aussage, dass er am 3. Juni 2013 auf besagten Parkplatz verschleppt worden sei.

Beteiligt war nach Schilderung des Zeugen Ersin B. aus Eschweiler. Er soll seinen damaligen Freund aus Stolberg zunächst angerufen haben. Man müsse sich unbedingt treffen. Er komme jetzt vorbei, um Rachid abzuholen und zu Mc Donalds in Stolberg zu fahren, um etwas Wichtiges zu besprechen. Mit im Auto saß „Jonny“. „Ein Mann mit Glatze und grimmigem Blick“, so der Zeuge.

Doch die Fahrt soll dann nicht zum Schnellimbiss, sondern zum Parkplatz in Aldenhoven geführt haben. Dort sei dann eine vierte Person, „ein dunkler, südländischer Typ mit holländischem Akzent“ aus einem weiteren Auto ausgestiegen und habe, so das Vernehmungsprotokoll der Polizei, gefragt: „Wo ist der Typ aus Köln?“ Gemeint war wohl Vladi P.. Der Stolberger Rachid sei von dem Trio gezwungen worden, über sein Handy seinen Bekannten Vladi in Köln anzurufen. Dann sei ihm das Handy abgenommen worden. In dem Telefonat des südländischen Typs mit Vladi soll es um 90.000 Euro gegangen sein, so der Zeuge. Der Unbekannte soll Vladi gedroht haben: „Entweder ich bekomme das Geld oder der Junge ist weg.“

Um seiner Aussage Nachdruck zu verleihen, soll der Fremde gesagt haben: „Du kannst froh sein, dass ich dich befrage und nicht der Mann, der noch bei mir hinten im Auto sitzt. Der spricht nämlich nicht gerne!“ Als die Situation dann immer bedrohlicher geworden sei und der Fremde Kabelbinder aus seiner Tasche gezogen habe, vermutlich, um ihn zu fesseln, sei er vom Parkplatz auf die Straße geflüchtet, so Rachid B.. Er habe dort ein Auto angehalten und sich zur Polizeiwache nach Alsdorf fahren lassen. Vladi P. sagte seinerseits bei der Polizei in Köln aus.

Nachdem sich der Zeuge am ersten Verhandlungstag so in Widersprüche verstrickt hatte, dass am Ende zu befürchten war, dass er womöglich selbst in Drogengeschäfte verstrickt war, hatte ihm Richter Vogt empfohlen, als Beistand einen Anwalt zur Fortsetzung des Verfahrens mitzubringen. Diesem Rat war Rachid B. auch gefolgt, doch der Anwalt hielt sich extrem zurück. Und so konnte sich der Zeuge nur weiter in bruchstückhaften Aussagen verstricken. Selbst auf noch so einfache Nachfragen des Gerichtes antwortete der Zeuge meist mit „Erinnerungslücken“.

Die Geduld des Richters wurde auf eine harte Probe gestellt. Seine Frage: „Welche Farbe hatten die Kabelbinder?“ Die Antwort des Zeugen: „Keine Erinnerung mehr.“ Oder: „Hat das Pärchen im Auto, das sie auf der Straße vor dem Parkplatz aufgenommen und dann zur Polizei nach Alsdorf gebracht hat, während der längeren Fahrt keine Fragen gestellt? Oder warum ist es nicht mit rein gegangen zur Polizei?“ Antwort: Schulterzucken. Auch was diverse Treffen aller Beteiligten im Vorfeld der „Entführung“ angeht. Wer hat von wem wie viel Geld bekommen? Was gab es als Gegenleistung? Keine plausible Antwort.

Noch unangenehmere Fragen hatte Rechtsanwalt Jobs auf Lager. In Anspielung auf die ständig angeführte Angst des Zeugen: „Sind Sie in ärztlicher Behandlung? Warum nicht?“ Immerhin darauf hatte Rachid eine Antwort: „Ich bin zunächst dem Alkohol verfallen und habe dann zum Glauben gefunden.“ Der Anwalt des Angeklagten ließ sich die Einkommensverhältnisse des Zeugen (Monatsverdienst zwischen 1700 und 2400 Euro) und dessen Ausgaben offen legen. Auch die Urlaubsreisen waren von Interesse: „Sie sind nach New York geflogen. War das nicht etwas teuer?“ Hintergrund der Frage: Konnte sich der Zeuge so etwas überhaupt leisten, ohne „Nebengeschäfte“ zu betreiben?

Auf die Frage, ob er Drogen nehme, gab Rachid zu, früher einmal einen Joint geraucht zu haben, doch das sei schon lange her. Um festzuhalten, dass zumindest das Wenige, was Rachid schilderte, der Wahrheit entspricht, wurde er zum Abschluss des Verfahrenstages durch das Gericht vereidigt. Beim kommenden Prozesstag sollen die Polizeibeamten aussagen, die Rachid B. in Alsdorf und Vladi P. in Köln befragt haben. Und auch Zeuge Vladi P. selbst, wenn er denn bis dahin irgendwo ausfindig gemacht werden konnte.

(oha)