Es geht um zig Tonnen Abfall : Eigentümer der „Feuerfeste“-Immobile legt Beschwerde ein
Stolberg-Atsch Offensichtlich kein Interesse, seinen Grund und Boden von Abfall und Unrat zu befreien, hat der Eigentümer der Immobilie der „Feuerfeste Peters“ an der Atscher Probsteistraße. Geschehen ist augenscheinlich jedenfalls noch nichts auf dem insgesamt 23 Hektar großen Areal.
Dabei hatte im August die Städteregion Aachen gegen Hubert Müller als Eigentümer der Industriebrache mit Ordnungsverfügungen konfrontiert, innerhalb von unterschiedlicher Fristen verschiedene, auf dem Außengelände teilweise tonnenweise aufgehäufte Abfallarten zu befreien.
„Der Eigentümer hat gegen unsere Ordnungsverfügung Rechtsmittel eingelegt, erklärt auf Anfrage unserer Zeitung Detlef Funken. „Das Aachener Verwaltungsgericht“, so der Pressesprecher der Städteregion weiter, „ist am Zuge“. Das hat in der Sache noch nicht entschieden.
Die sichtlich in Mitleidenschaft gezogenen Bauten der „Feuerfeste Peters“ an der Probsteistraße gelten in Stolberg als sichtbares Synonym eines Schandfleckens – gleich gegenüber dem Hauptbahnhof an einem der Einfallstore zur Kupferstadt.
Die prosperierenden Zeiten des früheren Unternehmens sind in Stolberg schon Geschichte. 1859 wird die Firma H. Schlaeger et Compagnie zur Produktion feuerfester Steine gegründet. Die Entwicklung ist wechselvoll. 1997 meldet die Firma „P. Peters Fabrik Feuerfester Produkte GmbH“ Konkurs an und stellte zum Jahresende die Produktion ein.
Betrieb und Immobilienbesitz wurden getrennt. 2007 betrieb die Sparkasse für das Areal an der Probsteistraße die Zwangsversteigerung, verzichtete angesichts des möglichen Erlöses aber auf den Vollzug. Seit 2014 ist der Eschweiler Hubert Müller alleiniger Eigentümer eines Grundstückes, das durchaus eine ertragreiche Rolle einnehmen könnte bei der Entwicklung des Stolberger Hauptbahnhofs und seines Umfeldes zum Euregio-Railport.
Mehrfach hatte Müller in der Vergangenheit versucht, seine Immobilie durch Nutzungsänderungen in Wert zu setzen. Mangels gesicherter Erschließung scheiterten die Anträge. Bereits vor dem Eigentumsübergang auf Müller war das Außengelände 2002/03 unerlaubt als Abfalllager genutzt worden. Dutzende Kühlschränke und andere weiße Ware waren dort illegal gelagert. Auch damals waren Umweltbehörden und Bauordnung massiv gegen die Vergehen vorgegangen.
Um so erstaunter waren die Behörden, als unsere Zeitung im Juni Belege für eine erneute Nutzung als Abfalllager publizierte. Gegen die von der Städteregion am 21. August erlassene Ordnungsverfügung und einen Gebührenbescheid hat Müller mittlerweile Eilantrag und Klage eingereicht. Aber die Beschwerden sind bislang noch nicht begründet worden, erklärte das Verwaltungsgericht auf Anfrage. Ebenso wenig sind die Eilanträge bis jetzt beschieden worden.
In der Sache (Az: 6 L 1084/19 bzw. 6 K 2685/19) wendet sich die Klage gegen die Verfügung, die die Verbringung und Ablagerung von Abfällen jeglicher Art auf dem Firmengelände sowie die Forderung der Entfernung aller gefährlichen Abfälle: Insbesondere geht es um 50 Tonnen Elektroaltgeräte sowie Altfahrzeuge. Darunter sind etwa neun Lkw, zwölf Pkw, zwölf Kleintransporter, ein Bus und sieben Wohnwagen. Zudem sollen alle nicht gefährlichen Abfälle wie Unmengen an Regalteilen, Antennen, Boxen, Felgen, alter Reifen und gebrauchten Gegenstände aus Wohnungseinrichtungen entfernt werden. Gleichzeitig wendet sich die Beschwerde gegen die Androhung von Zwangsgeld und Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die zweite Beschwerde mit Eilantrag und Klage (Az.: 6 L 1083/19 bzw. 6 K 2684/19) wendet sich gegen den Gebührenbescheid der Städteregion über 1500 Euro. Sie bezieht sich auf den Bescheid über die Anordnung zur Einstellung der Annahme von Altreifen und Entsorgung der bereits auf dem Betriebsgelände vorhandenen Altreifen.