Integriertes Handlungskonzept : Die nächste Förderphase startet
Stolberg Das integrierte Handlungskonzept geht in die nächste Förderphase. Der Antrag für das kommende Jahr wurde bereits eingereicht. Diese Projekte sollen Anfang 2021 starten. Ein Überblick.
Machbarkeitsstudie und Bürgerbeteiligung zur Aufwertung des Quartiers Mühle und Am Mohlenbend-Prattelsack: In einer detaillierten Machbarkeitsstudie mit Einbeziehung der Anwohner und den ansässigen Geschäftsleuten sollen Möglichkeiten einer städtebaulichen und funktionalen Aufwertung des Quartiers ermittelt werden.
Die Ziele: Die Mühle sozial zu stabilisieren, den Wohnwert zu verbessern und Daseinsfunktionen wie Handel und Dienstleistungen zu verbessern. Auf diese Weise sollen Lösungsansätze zur Aufwertung der städtebaulichen Situation, des öffentlichen Raumes und der Nutzungsstruktur des Immobilienbestands entwickelt werden. Die Machbarkeitsstudie soll Grundlage für weitere Teilprojekte des integrierten Handlungskonzepts – dazu gehören unter anderem die Aufwertung des Mühlener Markts und die Wohnumfeldverbesserung Am Mohlenbend-Prattelsack – sein. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie ein grober Leitfaden für die Kommunikation des Stadtteilmanagements mit den Bewohnern über mittelfristige Entwicklungsziele sein.
Die Machbarkeitsstudie soll zudem als Grundlage für zukünftige stadtentwicklungsrelevante Entscheidungen vom Rat beschlossen werden. Die Bearbeitung der Studie hat im Juni begonnen. Zwischenzeitlich fanden in einem kleinen Kreis einige Gespräche mit Akteuren statt. Im Sommer 2021 soll diese abgeschlossen sein. In Sachen Bürgerbeteiligung habe man bereits auf der Liester Erfahrungen sammeln können, sagt Bürgermeister Patrick Haas. Mit diesen Erfahrungen könne man nun die Arbeit im Stadtteil mit den größten Herausforderungen beginnen, sagt Stolbergs Beigeordneter Michael Ramacher. Die Kosten für die Studie liegen bei rund 60.000 Euro.
Masterplan Grünflächen: Die Stadt Stolberg verfüge im Stadtgebiet zwar über große Waldflächen und Schutzgebiet im Außenbereich, jedoch seien zentrums- und stadtteilnahe Grün- und Freiflächen eher eine Seltenheit, meint der Erste und Technische Beigeordnete Tobias Röhm.
Die Ziele des Masterplans im integrierten Handlungskonzept: die Sicherung und Stärkung der stadtklimatischen und ökologischen Funktionen von Freiflächen, die Schaffung eines an die Bevölkerungsstruktur der Quartiere angepassten Spiel- und Bewegungsflächenangebots, die Entsiegelung und ökologische Aufwertung von Schulhöfen. Bislang mangelte es an einer systematischen Bestandsaufnahme, um die vorhandenen Spiel-, Grün- und Freiflächen koordiniert weiter zu entwickeln und für die Stadtteile und ihre Bewohner besser nutzbar zu machen.
Der Masterplan soll als Handlungskonzept Grundlage für weitere Teilprojekte des integrierten Handlungskonzepts sein. Dazu gehört unter anderem die Herstellung eines generationsübergreifenden Spiel- und Bewegungsraums im Quartier Mühle sowie grundsätzlich ein Bewegungsraum für Jugendliche. Der Masterplan soll die vorhandenen Grünflächen in Lage, Ausgestaltung, Nutzung und Bedeutung für den Stadtteil und das Programmgebiet ermitteln, analysieren und bewerten. Zudem sollen die politischen Anträge zu Spiel-, Grün- und Freiflächen gebündelt und in eine koordinierte Freiflächenentwicklung eingebunden werden. Ende August wurde ein Büro mit der Erarbeitung des Masterplans beauftragt. Ein Termin mit Mitarbeitern der Verwaltung findet am 21. Oktober statt. Die Kosten für dieses Projekt liegen bei rund 40.000 Euro.
Erstellung Sanierungskonzept/-ratgeber und Gestaltungsleitfaden Rückansichten Vicht: Das integrierte Handlungskonzept umfasst Ober- und Unterstolberg sowie Münsterbusch. In diesem Gebiet gibt es Bereiche, die einen Gebäudebestand mit sichtbarem Sanierungsbedarf aufweisen. Einer dieser Bereiche zieht sich entlang der Talachse der Vicht mit einer Reihe von – teilweise denkmalgeschützten – Gebäuden, deren Fassaden in einem schlechten Zustand sind, erklärt Tobias Röhm. Dies betrifft vor allem die der Vicht zugewandten Rückseiten der Gebäude.
Das große städtebauliche Potenzial der historischen Gebäude direkt am Fluss werde so nicht genutzt, meint der Erste und Technische Beigeordnete. Die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude und die Standortaufwertung seien wichtige Bausteine der Stadterneuerung in Stolberg. Fehlendes Wissen über die baulich technischen, architektonischen, energetischen und anlagentechnischen Möglichkeiten und die damit verbundenen Sanierungskosten würden jedoch oft als ein bedeutendes Hemmnis gegenüber der Gebäudesanierung eingeschätzt.
Im Sanierungsratgeber und Leitfaden sollen konkrete Sanierungsvarianten für quartierstypische Gebäude – Kostenschätzung inklusive – aufgelistet werden. Auf diese Weise soll die Hemmschwelle für private Investitionen zu senken. Der Bearbeitungsraum umfasst die Bereiche der zentralen Innenstadt – Steinweg, An der Krone und Salmstraße, Mühlener Markt, Bierweiderstraße und Roderburgmühle. Die Studie kostet voraussichtlich 83.100 Euro. Bereits im Juni dieses Jahres hatte es eine entsprechende Ausschreibung gegeben – allerdings erfolglos. Eine weitere soll folgen.
Richtlinie Hausfassaden und Hofflächenprogramm auf Grundlage einer Bestandserhebung: Im Zuge der Umsetzung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Talachse Innenstadt von 2014 bis heute konnten bereits einige Fassaden in der Innenstadt von Eigentümern saniert werden. Der Bewilligungszeitraum endet Ende 2022. Dieses Projekt will die Stadt allerdings weiter fortführen und so wurden erneut Fördermittel für das Fassadenprogramm im Programmgebiet sozialer Zusammenhalt für die Jahr 2021 bis 2024 beantragt.
Mit dem STEP-Antrag 2020 wurde eine erste Tranche in Höhe von 186.000 Euro für das Hof- und Fassadenprogramm beantragt und bewilligt. Eine zweite Tranche in Höhe von 189.000 Euro folgt mit dem STEP 2023. Die Bewilligung der Mittel soll auf Grundlage einer neuen Richtlinie erfolgen, die um Maßnahmen zur Aufwertung von Hof- und Freiflächen erweitert und die aktuellen Fördervoraussetzungen angepasst wird. Maßgebliche Gründe für den Beschluss der neuen Richtlinie seien, die im Vergleich zu ISEK deutlich erweiterte Gebietsabgrenzung und die sehr unterschiedlichen und andersartigen baulichen und städtebaulichen Strukturen der neu hinzugekommenen Stadtteile im Vergleich zur Talachse Innenstadt, erklärt Röhm.
Eine städtische Förderrichtlinie wird unter anderem die Fördervoraussetzungen, Fördergegenstände und Förderhöhe regeln. Anhand einer Bestandsaufnahme sollen Art und Umfang möglicher Maßnahmen des Fassadenprogramms ermittelt werden. Die Kosten für die Untersuchung liegen bei rund 47.050 Euro. Eine Ausschreibung im Juni verlief erfolglos. Eine weitere soll folgen.
Umsetzung Beleuchtungskonzept Talachse: Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts Talachse Innenstadt war die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts. Der Entwurf besteht aus einem Rahmenplan für die Innenstadt, Vorschlägen zu einzelnen, standortbezogenen Maßnahmen sowie einer Prioritätenliste für die Umsetzung. Bereits Anfang 2017 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt das Konzept „Lichtsequenz Talachse“.
Die Prioritätenliste wurde unter dem Vorbehalt beschlossen, dass alternative Elemente aus einer anderen Priorität nachrücken können, sofern einzelne Elemente einer aus technischen, eigentumsrechtlichen oder sonstigen Gründen nicht realisierbar sind. Ein Büro entwickelte bereits eine Elementfamilie mit Leitobjekten, Kupferhoftattoos und Lichtmasten bzw. Lichtflecken. Aufgrund der Vielzahl an Elementen und möglichen Standorten wurde eine zweistufige Prioritätenliste erstellt.
Die Maßnahmen der Priorität 1 wurden im Rahmen des Programms Stadtumbau West bewilligt und sollen bis Ende 2021 umgesetzt werden. Sie umfassen Kupferhoftattoos, Lichtmasten und Lichtflecke sowie Baumstrahler. Objekte der Priorität 2 sollen im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts umgesetzt werden. Die Umsetzung soll voraussichtlich 2022 beginnen. Die Beantragung erfolgt in zwei Tranchen in 2021 und 2023. Beantragt wurde nun die erste Tranche in Höhe von 426.828 Euro.
Verfügungsfonds: Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts gibt es bereits einen Verfügungsfonds. Derzeit wird an einer neuen Richtlinie für das Gebiet des integrierten Handlungskonzepts gearbeitet. Unter anderem muss ein neues Gremium für diesen Verfügungsfonds zusammengestellt werden, das über die Projektanträge und die Mittelfreigabe entscheidet. Richtlinie und Gremium müssen zudem vom Stadtrat beschlossen werden.
Die Gremiumsmitglieder des bereits vorhandenen Verfügungsfonds haben bereits Interesse bekundet, die Arbeit fortzuführen. Eine formale Wahl des neuen Gremiums steht allerdings noch aus. Mit dem Verfügungsfonds soll ein Instrument bereitgestellt werden, das die aktive Mitwirkung von Bürgern, Eigentümern, Einzelhändlern, Unternehmern, Organisationen, Vereinen oder Arbeitsgruppen an der Gestaltung der Quartiere des integrierten Handlungskonzepts ermöglicht.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels, zur Aufwertung des Stadtbilds, zur Imagebildung oder auch Mitmachaktionen, Feste oder Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur. Anträge werden vom Stadtteilmanagement geprüft. Das Gremium entscheidet. Für die Laufzeit bis Ende 2024 wurden Kosten in Höhe von 22.500 Euro beantragt.
Finanzierung: Die Gesamtkosten für das kommende Jahr liegen bei 778.063 Euro. Die beantragte Förderung liegt bei 622.450 Euro, der Eigenanteil beträgt 155.613 Euro.