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Rechtsstreit mit Aldi und Lidl: Stadt Würselen will zwei Filialerweiterungen verhindern

Rechtsstreit mit Aldi und Lidl : Stadt Würselen will zwei Filialerweiterungen verhindern

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts, laut dem Aldi und Lidl ihre Filialen am Alten Kaninsberg erweitern dürfen, geht die Stadt Würselen vor dem OVG in Berufung. Das Dilemma geht weiter.

Rechtsstreit beendet? Denkste. Die Stadt Würselen schickt dem Oberverwaltungsgericht in Münster nun Post. Sie stellt den Antrag auf Berufung und will so verhindern, dass Aldi und Lidl ihre Filialen am Alten Kaninsberg erweitern. Eigentlich dürften die Unternehmen das, so hat das Aachener Verwaltungsgericht vor wenigen Wochen entschieden. Die Sache ist ein Dilemma, sagt Würselens Erster und Technischer Beigeordneter Till von Hoegen offen.

Wie die Sache ausgehen wird und wann, könne er nicht abschätzen, zumal es bislang vor Gericht nicht inhaltlich um die Pläne der Großkonzerne gegangen ist, sondern vorrangig um einen formalen Fehler der Stadt. Dieser (eine um einen Tag zu kurze Frist bei der Offenlage) hat den Bebauungsplan für den Bereich am Alten Kaninsberg nach Begründung des Gerichts ungültig gemacht. Der Plan hätte eine Erweiterung beider Filialen von 800 Quadratmeter auf 1200 Quadratmeter untersagt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, eine Erweiterung würde der Innenstadt nicht schaden. Per Definition sieht die Bezirksregierung Köln das ganz anders. Nahversorger sollen sich nur in zentralen Versorgungsbereichen vergrößern dürfen – wozu die Straße Am Alten Kaninsberg westlich vom Gewerbegebiet Aachener Kreuz nicht zählt. Nur was wäre die Alternative?

Der Logik folgend müssten Aldi und Lidl irgendwo im Zentrum bauen. Aber erstens: wo? Und zweitens: Würde das nicht jedem Vorhaben widerstreben, Verkehr aus der Innenstadt herauszuhalten? Würde jeder und jede zu Fuß oder mit dem Rad einkaufen, nicht – indes ist das noch immer Wunsch, nicht Realität. Dass größere, modernere und dem heutigen Kaufverhalten entsprechende Lidl- und Aldi-Filialen am Alten Kaninsberg schädlich für Würselens Innenstadt wären, ist derweil nicht bewiesen, lediglich per Definition so festgelegt. Das Verwaltungsgericht ist bekanntermaßen anderer Meinung. Vermutlich wohl wissend, dass die aktuellen Filialen ohnehin hoch frequentiert sind.

Die Rolle der Stadt ist keine einfache. Denn eine Verwaltung ist gebunden an die Rechtslage – und angewiesen auf übergeordnete Behörden wie die Kölner Bezirksregierung. Auf Anfrage der Redaktion teilte Pressesprecher Dennis Heidel seinerzeit nüchtern mit: „Die Bezirksregierung nimmt die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Aachen zur Kenntnis. Mit der Stadt Würselen werden Gespräche zum weiteren Vorgehen geplant.“

Die Bezirksregierung – die in Fachkreisen als sehr streng gilt, um juristische Präzedenzfälle zu vermeiden – ist für die Stadt Würselen nicht irgendein Akteur in dem Verfahren. Die Kölner entscheiden auch über Fördermillionen für die Kommunen. Wie im Fall von Würselen für den Masterplan einer attraktiveren Innenstadt. Sämtliche Maßnahmen dürfen der Innenstadt per Definition nicht schaden – was größere Filialen am Alten Kaninsberg nun mal tun würden. Zumindest bislang theoretisch.