Kommunalpolitik in Würselen : Noch immer wird um die Fachausschüsse gerungen
Würselen Seit Ende vergangenen Jahres wird in Würselen um den Zuschnitt der Fachausschüsse gerungen. Die SPD hat vor Gericht bereits drei Schlappen erlitten, gibt aber nicht auf.
Der neue Würselener Stadtrat verdient die Bezeichnung „neu“ eigentlich gar nicht mehr, immerhin ist er kürzlich in das zweite Jahr seines Bestehens gegangen. So richtig gesetzt haben die Verhältnisse sich allerdings auch mehr als ein Jahr nach den Kommunalwahlen nicht, noch immer wird im Hintergrund über die Bemessung der Fachausschüsse gerungen. Es ist gut möglich, dass sich demnächst wieder ein Gericht mit dem Thema beschäftigen wird. Es wäre das bis dahin vierte Mal. Es geht um politisches Kalkül und Proporz, um Macht und auch um Mathematik.
Nach den Kommunalwahlen kamen CDU und Grüne auf gemeinsam 19 Sitze, selbiges galt für die übrigen Fraktionen. Erst die zusätzliche Stimme von Bürgermeister Roger Nießen (CDU) bescherte den Koalitionspartnern ihre ebenso wichtige wie knappe Mehrheit im Rat. Weite Teile der Opposition – SPD, FDP und Die Partei, also alle bis auf die UWG – vertraten die Ansicht, dass die Patt-Situation zwischen den Fraktionen auch in den Ausschüssen herrschen müsste.
Weil die Ausschüsse aber auf Größen von 17 beziehungsweise sieben Mitgliedern zugeschnitten wurden und ungerade Zahlen sich nicht sauber durch zwei teilen lassen, war ein Patt hier gar nicht möglich. Vielmehr verfügten CDU und Grüne in den Ausschüssen nun über eine Stimme mehr, was selbstverständlich volle Absicht war. Christoph Küppers, Fraktionsvorsitzender der SPD und von Beruf Jurist, zeigte sich damals überzeugt davon, dass die Sache niemals rechtens sein könne.
Beschwerde zurückgewiesen
Also zog die Opposition Ende vergangenen Jahres vor das Aachener Verwaltungsgericht, unterlag jedoch in erster Instanz – und legte Beschwerde ein. Doch vergebens: Das Oberverwaltungsgericht in Münster, das nun in zweiter Instanz am Zuge war, wies die Beschwerde zurück. „Der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz, der das Organisationsermessen des Rates begrenzt, gebietet nicht, dass die Kräfteverhältnisse im Plenum in den Ausschüssen optimal abgebildet werden“, stellte der 15. Senat fest. Und: „Die Festsetzung einer ungeraden Anzahl von Sitzen ist zur Vermeidung einer Patt-Situation in den Ausschüssen ermessensgerecht.“
Mittlerweile war es Juni, und die Angelegenheit wäre an dieser Stelle eigentlich beendet gewesen. Allerdings hatte die Sachlage im Rat sich zwischenzeitlich verändert: Ratsfrau Claudia Küppers war bei den Grünen ausgetreten und nun fraktionslos, CDU und Grüne kamen also nur noch auf 18 Stimmen, mit Bürgermeister auf 19, der übrige Rat auf 20. Die großen Ausschüsse wurden aufgelöst und neu gebildet, nun allerdings mit 19 anstatt mit 17 Mitgliedern. Was dazu führte, dass CDU (sieben Sitze) und Grüne (drei) dort gemeinsam noch immer über eine Mehrheit gegenüber dem übrigen Ausschuss (neun) verfügten.
Dritte Schlappe für SPD
Die SPD zog erneut vor das Aachener Verwaltungsgericht, dieses Mal alleine – und erlitt die dritte Schlappe. Die siebte Kammer lehnte auch diesen Antrag ab und stellte unter anderem fest: „Es liegt in der Natur der Sache, dass es bei der Übertragung der Verhältnisse des Plenums auf ein kleineres Gremium zur Über- oder Unterrepräsentation von Fraktionen kommen kann. Insbesondere werden bei jedem Berechnungsverfahren Fraktionen zwangsläufig teils über-, teils unterrepräsentiert.“ Der Zuschnitt der Ausschüsse werde erstens durch den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit begrenzt und zweitens durch das Willkürverbot, beides sei gewährleistet, so die Kammer in ihrer Begründung.
SPD-Fraktionsvorsitzender Küppers tut sich schwer damit, das zu akzeptieren. Er bestätigt gegenüber unserer Zeitung, dass ein Rechtsanwalt damit beauftragt worden sei, fristwahrend Beschwerde auch gegen den neuen Beschluss einzulegen. „Ob wir die Beschwerde begründen, das heißt, ob wir das Verfahren wirklich durchführen, haben wir noch nicht entschieden. Das machen wir nächstes Jahr“, so Küppers. Entscheidet die SPD sich dafür, das Thema weiter auszufechten, wandert die Angelegenheit wieder nach Münster, es befassen sich dann ein viertes Mal Richter mit ihr.
Die Gegenseite übt sich derweil in Gelassenheit. „Die Beschwerde der SPD gegen die Entscheidung überrascht mich nicht“, sagt Bürgermeister Nießen. „Selbstverständlich steht es jedem frei, die Möglichkeiten des Rechtswegs zu nutzen, allerdings wird dies erneut personelle Ressourcen binden.“ Eine Spur lapidarer klingt indes Michael Jochmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen: „Es ist das gute Recht der SPD-Fraktion, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Was sie sich davon verspricht, weiß ich persönlich nicht. Die Ausschüsse sind ganz klar auf Basis der Gemeindeordnung NRW entstanden.“