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Geh- und Radweg ohne Licht: Bei Dunkelheit wird es für Radfahrer und Fußgänger gefährlich

Geh- und Radweg ohne Licht : Bei Dunkelheit wird es für Radfahrer und Fußgänger gefährlich

Der frisch saniert Geh- und Radweg entlang der L136 (Neusener und Aachener Straße) ist zu einem Großteil unbeleuchtet. Vor allem im Bereich einer Autobahnauffahrt droht bei Dunkelheit Gefahr.

Seit nicht einmal einem halben Jahr gleiten Nutzer über den frisch sanierten Geh- und Radweg entlang der L136 zwischen Begau und Linden-Neusen. Verschwunden sind die Risse in der Fahrbahndecke, wegen denen der Landesbetrieb StraßenNRW die Verbindung zwischen den Ortsteilen von Alsdorf und Würselen erneuert hatte. Störungsfrei geht es seitdem über glatten Asphalt. Zumindest solange es hell ist. Denn beleuchtet ist der Fuß- und Radweg nur auf einem kleinen Teil. Und dadurch – darauf hatte ein Leser die Redaktion aufmerksam gemacht – werde es für Radfahrer vor allem an der Querung mit einer Auffahrt auf die Autobahn A44 von der Landesstraße 136 aus bei Dunkelheit besonders gefährlich. Da stellen sich Fragen.

Als erstes einmal: Wer ist überhaupt für die Beleuchtung dieses Weges verantwortlich? Die Antwort vom zuständigen Straßenbaulastträger StraßenNRW: „Wir nicht, Beleuchtung ist Aufgabe der Kommunen.“ Wäre das schon einmal geklärt. Aber welche Kommune? An dieser Stelle wird es schon ein wenig komplizierter.

Im Bereich der Autobahnauffahrt auf die A44 schlägt die Gemeindegrenze einen Haken. Die Neusener Straße und die Bereiche westlich von ihr sind Würselener Stadtgebiet, die Felder und die spärliche Bebauung östlich der Straße gehören zu Alsdorf. Ab der Autobahnauffahrt Richtung Alsdorf wird aus der Neusener die Aachener Straße. Fahrbahn sowie Rad- und Fußweg gehören im Bereich der Autobahnauffahrt noch zu Würselen, kurz dahinter gehört alles zu Alsdorf.

Warum nun ist ein Großteil des Weges und gerade diese gefährliche Stelle nicht beleuchtet? Die offensichtliche Antwort auf diese Frage lautet: Weil es keine rechtliche Grundlage gibt, die zur Ausleuchtung einer solchen Straße außerhalb geschlossener Ortschaften verpflichtet, sagt Rainer Fuß, Leiter des Tiefbauamts der Stadt Würselen. „Vor der Sanierung hat es aber eine Ausleuchtung der Straße gegeben“, erklärt Fuß weiter. Allerdings auch nur auf einem Teilstück, zu dem die Autobahnauffahrt nicht zählte.

 Die Beleuchtung des Radwegs entlang der L136 endet von Linden-Neusen kommend kurz hinter dem Abzweig der Straße Am Siefengraben.
Die Beleuchtung des Radwegs entlang der L136 endet von Linden-Neusen kommend kurz hinter dem Abzweig der Straße Am Siefengraben. Foto: MHA/Thomas Vogel

Sehr hohe Lichtmasten hatten am Rande der Straße gestanden und sie von Würselen kommend bis kurz hinter die Einmündung in die Straße Am Siefengraben ausgeleuchtet. Wahrscheinlich, weil es bis zu diesem Punkt eine Bebauung am Rande der Straße gibt. So ganz genau könne das heute aber niemand mehr sagen, da die alte Beleuchtungsanlage rund 50 Jahre alt gewesen sei und alle damals beteiligten Mitarbeiter längst nicht mehr im Dienst seien.

Bei einem Ortstermin in der jüngeren Vergangenheit sei beschlossen worden, zumindest diesen Bereich auch nach der Sanierung wieder zu beleuchten – auch, um den Abschnitt zur Benutzung von Radfahrern attraktiver zu gestalten. „Also hat man gesagt: Okay, wir nehmen die vorhandenen Mastenfundamente, drehen die Beleuchtung um und stellen so zumindest bis zur Höhe der ehemaligen Bushaltestellen die Beleuchtung des Radweges sicher.“ Die Enwor als für die Straßenbeleuchtung zuständiger Partner unter anderem Würselens hat diesen Auftrag mit neuen Leuchtenköpfen mit deutlich breiterem Lichtkegel umgesetzt, um eine durchgängige Beleuchtung des Weges sicherzustellen.

Auf Alsdorfer Seite ist die Straße außerhalb der Ortschaft überhaupt nicht beleuchtet – aus dem bereits genannten Grund: Es ist nicht Pflicht und damit eine Ausgabe, die bei klammen kommunalen Kassen nicht mal eben so beschlossen wird.

Suche nach Lösungsmöglichkeiten

Bleibt die vorerst letzte Frage: Kann aus der fehlenden denn eine vorhandene Beleuchtung zumindest im Bereich der Autobahnauffahrt werden, auch ohne rechtliche Grundlage, die dazu verpflichtet? Der Wunsch nach besserer Beleuchtung sei nachvollziehbar, sagt Susanne Lo Cicero-Marenberg, Alsdorfs Technische Beigeordnete. Das Verkehrsverhalten der Gesellschaft insgesamt sei im Begriff, sich zu verändern. Man müsse darüber diskutieren, wie man künftige Mobilität kommunal unterstützen möchte und unterstützen kann. Vielleicht könne es im vorliegenden Fall eine Möglichkeit sein, über die kommunale Grenze hinweg gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Das findet man offenbar auch in Würselen. Da es diesen Hinweis aus der Bevölkerung gebe, werde man „von Seiten der Stadt Würselen zusammen mit der Enwor prüfen lassen, welche Möglichkeiten wir aktuell in dem Bereich haben und proaktiv auf die Kolleginnen und Kollegen in Alsdorf zugehen“, sagt Fuß. Vielleicht könne dieser Fall als Pilotprojekt dienen und diese Lücke zumindest mit solarbetriebenen Leuchten und geringem Aufwand geschlossen werden. Ob sich das am Ende umsetzen lasse, werde maßgeblich davon abhängen, ob die Kosten zumindest zu einem großen Teil gefördert werden können.