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Vier Jahre Haft: Vergewaltigung als Vergeltungsmaßnahme

Vier Jahre Haft : Vergewaltigung als Vergeltungsmaßnahme

Ein 32-Jähriger aus dem Aachener Nordkreis wollte sich am vermeintlichen Stalker seiner Freundin rächen. Nun muss er ins Gefängnis.

Seine am Ende in die Tat umgesetzten Rachefantasien bringen einen 32-jährigen Mann aus dem Aachener Nordkreis jetzt für vier Jahre ins Gefängnis. Celal S. wurde von der 1. Großen Strafkammer am Aachener Landgericht verurteilt, weil er seine Freundin rächen wollte, die von seinem Opfer angeblich gestalkt worden sei.

Angeklagt waren Straftatbestände gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Vergewaltigung bis zum wiederholten Fahren ohne Führerschein. Die Taten geschahen laut der Vorsitzenden der 1. Großen Strafkammer, Richterin Daniela Krey, zwischen dem 19. und 21. Juni 2020 in Alsdorf. Die Kammer fällte erst nach einer umfangreichen Beweisaufnahme in acht Verhandlungstagen das Urteil, da das Tatgeschehen an Folter grenze. Auch die Vorsitzende tat sich in der Urteilsverkündung schwer, die unglaublichen Taten einigermaßen sachlich zu beschreiben.

Die Protagonisten kannten sich vom Arbeitsplatz in einer Kanzlei, dort soll das spätere Opfer die 31-jährige Arbeitskollegin und Freundin von S. sexuell belästigt haben. Quasi als Wiedergutmachung zwang daraufhin der Angeklagte den nach seiner Ansicht „Schuldigen“ zur Aufnahme eines reuigen Entschuldigungsvideos. Am ersten Tag des gesamten Tatgeschehens musste er dies der mutmaßlich Gestalkten, der Freundin des Angeklagten, in beider Anwesenheit vorspielen. Vorher wurde das Opfer noch mit Schlägen traktiert. Die 31-jährige Freundin ist in einem gesonderten Verfahren angeklagt.

Doch es kam noch schlimmer, wie aus der Urteilsbegründung hervorging. Denn da die Entschuldigung dem Angeklagten anscheinend nicht ausreichte, zwang der Angeklagte bei einem zweiten Tatgeschehen, gleichfalls in der Wohnung der Freundin, sein Opfer zunächst dazu, eine Zigarette zu essen. Ob diese noch glühte oder nicht, war den Ausführungen des Gerichts nicht zu entnehmen.

Bei den weiteren Quälereien ließ der Angeklagte seinem Opfer die Wahl, „entweder aus dem Fenster zu springen oder sich mit dem Anus auf den Hals einer Flasche zu setzen“, so das Gericht. Der Mann setzte sich auf die Flasche. Die Kammer wertete dies nicht nur als gefährliche Körperverletzung, sondern gleichermaßen als Zwang zu einer sexuellen Handlung, die juristisch als besonders schwere Form von Vergewaltigung behandelt wurde und auch am Ende den größten Anteil am Strafmaß ausmachte.

Doch damit nicht genug. Als Drittes machte der Angeklagte eine Nadel heiß und verbrannte damit den Penis des Mannes. Im Krankenhaus stellten Ärzte Verbrennungen zweiten Grades fest. Das Gericht wertete diese gleichermaßen als gefährliche Körperverletzung. Die Aussagen zu den Taten, die den Intimbereich des Opfers betrafen, fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aus späteren Äußerung der Richterin ließ sich jedoch schließen, dass der Angeklagte versucht hatte, diese kleinzureden.

Richterin Krey bezog sich ausdrücklich auf die von den Ärzten festgestellten Verbrennungen zweiten Grades am Geschlechtsteil des Mannes, ein für das Gericht objektiv nachweisbarer Befund. Zusätzlich zur Strafe muss der Angeklagte eine Entziehungskur absolvieren, er hatte Marihuana und Kokain genommen.