Würselen : Streit um eine vor 40 Jahren gebaute Garage
Würselen So manche Missetat verjährt, die Errichtung eines Schwarzbaus ruft jedoch noch nach Jahrzehnten die Bauordnungsbehörde auf den Plan, wie im vorliegenden Fall in Würselen. Wobei die Ansichten der Parteien darüber auseinandergehen, ob es sich um einen Schwarzbau handelt. Nach Stand der Dinge wird das wohl letztlich vor Gericht geklärt werden müssen.
Es geht um eine Doppelgarage, die vor rund 40 Jahren errichtet worden sein soll, und zwar von dem Vorbesitzer des Mehrfamilienhauses, zu dem die Garage gehört. Die Ordnungsbehörde, der wohl „von interessierter Seite“ zur Kenntnis gebracht wurde, dass der Bau ohne Genehmigung errichtet worden sein soll, hält sich an die aktuelle Besitzerin, eine hochbetagte Dame. Sie hatte vor Jahren das Objekt erworben. Einer ihrer Söhne informierte unsere Zeitung über den Vorgang. Der andere gab ergänzende Hinweise.
Zum Handeln verpflichtet
Ende Mai hat die Stadt Würselen der alten Dame eine Ordnungsverfügung mit „Androhung eines Zwangsgeldes“ zugestellt. Gemäß Bauordnung NRW wird sie aufgefordert, innerhalb von drei Monaten die Garage „dauerhaft zu beseitigen“. Sollte sie dieser Verfügung nicht oder nicht ausreichend nachkommen, wird ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro angedroht.
Wiehert hier der Amtsschimmel? Schließlich ist die Doppelgarage 40 Jahre geduldet worden, zumal sie im rückwärtigen Bereich des Grundstücks liegt und augenscheinlich bislang niemanden gestört hat. Miriam Ameri, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Würselen, widerspricht dem entschieden. Wenn die Stadt über einen nicht genehmigten Bau Kenntnis erlangt, sei sie zum Handeln verpflichtet.
So steht in der Begründung der Ordnungsverfügung, die der Redaktion vorliegt, dass anhand der Bauakte und von Luftbildern sowie bei einem Ortstermin festgestellt wurde, dass eine Baugenehmigung nicht vorlag. Obendrein, so die Stadt weiter, stellte sich heraus, dass die Garage „zur Nachbarzelle überbaut wurde“.
Die Stadt Würselen verweist darauf, dass der aktuellen Eigentümerin per Anhörungsschreiben die Gelegenheit gegeben wurde, sich zum Sachverhalt zu äußern. Davon sei (bis zur Ausstellung des Ordnungsverfügung) nicht Gebrauch gemacht worden. Letztlich habe die Bauordnungsbehörde handeln müssen mit dem Hinweis: „Der Verstoß gegen zwingende Vorschriften der Baurechts stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.“
Anders ausgedrückt: Da keine Baugenehmigung und entsprechend keine Bauabnahme vorliegt, ist nicht bekannt, ob zum Beispiel die Statik stimmt und das Objekt ordnungsgemäß errichtet wurde. Außerdem könne nicht jeder tun und lassen, was er wolle. So wurde die „ungenehmigte Garage amtlich versiegelt“, um Arbeiten am Dach zu stoppen, nachdem ein Baum umgekippt war.
Die Seite der Eigentümerin ließ wissen, dass mittlerweile wieder geduldet werde, dass der Mieter seinen Wagen dort einstellt. Es wird auf den Notarvertrag verwiesen: Vom damaligen Verkäufer der Liegenschaft sei die Garage als genehmigt verkauft worden.
Die Stadt nutzt ihren Ermessensspielraum und schreibt: „Wie bereits im Anhörungsschreiben ausgeführt, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die Garage nachträglich zu legalisieren. Hierzu steht es selbstverständlich frei, einen prüffähigen Bauantrag einzureichen.“ Dies könne mit dem Fachdienstleiter geklärt werden. Ist das die goldene Brücke?