1. Lokales
  2. Nordkreis

Nordkreis: Sozialämter unterstützen bedürftige Hinterbliebene

Nordkreis : Sozialämter unterstützen bedürftige Hinterbliebene

Verstorbene Angehörige angemessen zu beerdigen, ist aus finanziellen Umständen nicht jedem vergönnt. In diesen Fällen kann eine Unterstützung bei den kommunalen Sozialämtern beantragt werden. Diese prüfen die Umstände und bescheiden dann ganz individuell, ob und welcher Betrag gewährt werden kann.

„Da spielen die familiären Verhältnisse eine nicht unerhebliche Rolle“, erklärt Wolfgang Schleibach, Fachgebietsleiter des Sozialamtes Alsdorf. Gibt es etwa Ehegatten, Eltern, Großeltern oder volljährige Kinder oder Enkelkinder, die die Kosten für ein Begräbnis übernehmen könnten?

Bei einem positiven Bescheid eines Antrags auf Unterstützung — übrigens muss man dafür nicht selbst Leistungsempfänger sein — werden städteregionsweit Beerdigungen pauschal mit einem Betrag bis zu 820 Euro finanziell unterstütz. „Etwa 200 Euro können noch hinzu kommen, etwa für Gebühren für den Totenschein oder Trauerhallendekoration. Auch die Friedhofsgebühren werden von den Kommunen getragen“, sagt Wolfgang Schleibach. In Alsdorf wurden im Jahr 2012 15 Anträge auf finanzielle Unterstützung positiv beschieden, in Baesweiler waren es zwei genehmigte finanzielle Hilfen.

Bislang wurde in Herzogenrath für das Jahr 2013 fünf von sechs Anträgen stattgegeben. „Die Höhe der jeweiligen Bewilligung hängt von der Einkommenssituation der zur Beerdigung Verpflichteten ab“, betont Jürgen Venohr, Fachbereichsleiter Bürgerdienste in der Stadt Herzogenrath. Die Zahl der Anträge ist über die Jahre konstant geblieben.

(hob/bea)