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Seit Jahren Umzug im Visier: Neues zum Rechtsstreit zwischen Lidl und der Stadt Herzogenrath

Seit Jahren Umzug im Visier : Neues zum Rechtsstreit zwischen Lidl und der Stadt Herzogenrath

Die Auseinandersetzung reicht bis ins Jahr 2016 zurück. Die Firma Lidl möchte vom jetzigen Standort Am Zollhaus auf ein rund 300 Meter entferntes Grundstück an der Voccartstraße umziehen ...

Wohnen versus Einkaufen: Ungefähr so lässt sich der auch  nach Jahren noch anhaltende Status quo in Sachen Lidl-Ansiedlung an der Voccartstraße zusammenfassen. Eine Auseinandersetzung, die bis ins Jahr 2016 zurückreicht. Da nämlich war die Firma Lidl an die Erbengemeinschaft Ackermann herangetreten, um das Terrain im Karree zwischen Voccartstraße, Neustraße, Bleyerheider Straße und Rather Heide zwecks Umsiedlung des bislang am Zollhaus angesiedelten Discounters zu erwerben. Ein Vorhaben, bei dem sich zwar die potenziellen Verkäufer und Käufer recht schnell handelseinig waren, das bei der Stadt Herzogenrath aber auf wenig Gegenliebe stieß.

Im September 2016 stellte Lidl eine Bauvoranfrage, es ging um „die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Lebensmitteldiscountmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1750 Quadratmetern“, wie es in einer Verwaltungsvorlage seinerzeit hieß. Im Januar 2018 folgte ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans I/18 mit dem Ziel, das Terrain als allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Im März 2018 wurde ergänzend eine Veränderungssperre festgelegt. Woraufhin Lidl Klage beim Verwaltungsgericht Aachen einreichte.

Im Dezember 2019 stellte die Stadt dann bei einer Einwohnerversammlung Pläne für ein durch eine Ringstraße erschlossenes Quartier mit moderner, bezahlbarer Wohnbebauung für eine gemischte Mieterklientel vor. Anfang 2020 folgte die Offenlage der Pläne, Ende März 2020 im beschleunigten Verfahren schließlich der Satzungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan. Einstimmig bei einer Stimmenthaltung in einer eilig zusammenberufenen Sondersitzung des Stadtrats, der die CDU mit Blick auf die seinerzeitige Coronavirus-Lage fernblieb. Die Zeit hatte gedrängt, da besagte Veränderungssperre nicht mehr hätte verlängert werden können und dann gemäß der bis dahin geltenden Einstufung des Terrains als Mischgebiet auf dem Ackermann-Areal der Bau eines großflächigen Supermarktes möglich gewesen wäre.

Ehemals eine Hühnerfarm: Auf diesem Terrain möchte Lidl neu bauen.
Ehemals eine Hühnerfarm: Auf diesem Terrain möchte Lidl neu bauen. Foto: MHA/Thomas Vogel

Die Verwaltung indes hält im Einzugsbereich Straß einen neuen Supermarkt der zunächst vorgesehenen Größenordnung von 1750 Quadratmetern mit Blick auf Bemühungen der vorausgegangenen Jahre, die drei Zentren der Stadt zu stärken, für kontraproduktiv: „Die Vorgaben des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Herzogenrath, des Städteregionalen Einzelhandelskonzeptes (STRIKT) wie auch die Grundsätze und Ziele der Landesplanung würden hier konterkariert“, so das auch in den Beratungsvorlagen wiederholt angeführte Argument. Zwischenzeitlich habe Lidl die geplante Größe heruntergefahren, wie es seitens der Grundstückseigentümer hieß.

Vorschläge für den derzeitigen Standort seien seitens der Stadt gemacht worden. Etwa den S-förmigen Verlauf der Straße am Zollhaus - auf Kosten von Lidl - so zu verändern, dass für den Discounter letztlich mehr Fläche herausspringe, wie der neue Technische Beigeordnete Franz-Josef Türck-Hövener gegenüber unserer Zeitung darlegt. Alldieweil: Eine Einigung gab es noch keine.

Kürzlich dafür aber dann das Stelldichein vor Gericht. Bei dem, so berichtet Stephan Mingers, Referent in der Stadtverwaltung, die Lidl-Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für einen großflächigen Discounter abgewiesen worden ist. Mit einer Begründung sei noch vor Weihnachten zu rechnen, so Mingers weiter, der zudem davon ausgeht, „dass Lidl die Zulassung der zweiten Instanz beantragen wird“. Von Lidl selbst war am Montag auf Anfrage bislang nur der Verweis auf eine zeitnahe Antwort zu bekommen.
Selbst wenn die Auffassung des Gerichts in zweiter Instanz anders ausfalle, so Mingers auf Nachfrage, würde dies noch kein grünes Licht für das Supermarkt-Vorhaben bedeuten. Denn weitergehende Aspekte wie Rücksichtnahme mit Blick auf die umliegende Wohnbebauung respektive Schädlichkeit für andere Einkaufszentren seien damit noch nicht erörtert. Bislang gehe es nur um die Nutzung des Terrains für großflächigen Einzelhandel – und selbst damit sei das Unternehmen vor Gericht bereits gescheitert.