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Konzept in Alsdorf: Mehr Altkleidercontainer dürfen es nicht werden

Konzept in Alsdorf : Mehr Altkleidercontainer dürfen es nicht werden

Der Alsdorfer Stadtrat hat ein Konzept zu Höchstzahl und Standorten für Altkleidercontainer beschlossen. Wie schon die vorhandenen Sammelbehälter sollen weitere von ihnen gemeinsam mit anderen Containern in sogenannten Wertstoffinseln aufgestellt werden.

Ein Paar Slipper, die nicht mehr so recht passen wollen? Ein Strickpulli mit Weihnachtsmotiv, das nicht mehr gefällt? Eine Möglichkeit, sich abgelegten oder ungeliebten Textils zu entledigen, sind Altkleidercontainer. An welchen Standorten sie in Alsdorf stehen dürfen, ist in einem neuen Standortkonzept für das Stadtgebiet festgelegt worden. Es beinhaltet zudem eine Obergrenze für die Anzahl von Containern. Ihre Gesamtzahl ist um drei auf nun 48 erhöht worden. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung keine Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung weiterer Container oder Nutzung abweichender Standorte ausstellen. Auf diese Weise sollen unter anderem Begehrlichkeiten Dritter gebremst werden.

Alles aus einer Hand

Schon Ende März 2014 hatte der Stadtrat beschlossen, die Entsorgung von Altkleidern auf städtischem Grund in die Hand des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmens RegioEntsorgung zu vergeben – exklusiv. Damit war man einem Beispiel aus einer anderen Kommune in der Städteregion gefolgt, die zuvor ebenso verfahren hatte. In Alsdorf bedeutete das: Die RegioEntsorgung darf 45 Sammelbehälter für Alttextilien in der Stadt aufstellen und erhält die dafür notwendige Sondernutzungserlaubnis.

Ihrerseits schreibt die RegioEntsorgung zum einen die Dienstleistung der Leerung, zum anderen die Dienstleistung der Verwertung regelmäßig aus, erklärt Stephanie Pfeifer, Bereichsleiterin Unternehmensentwicklung, Gremienbetreuung und Unternehmenskommunikation bei der RegioEntsorgung. In Alsdorf und Herzogenrath sorge aktuell der Förderverein Arbeit, Umwelt und Kultur in der Region Aachen e.V. für die Leerung, ein gewerblicher Anbieter aus Bremen übernehme die Verwertung.

Gewerbliche Sammler klagen

In der Kommune, die für die Regelung in Alsdorf als Vorbild gedient hatte, war zwischenzeitlich ein gewerblicher Sammler auf den Plan getreten, der gegen die Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen ausschließlich an die RegioEntsorgung geklagt hatte, berichtet Hans-Peter Hermanns, Rechtsassessor der Stadt Alsdorf. In erster Instanz habe die Kommune gewonnen, in zweiter Instanz habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) jedoch der Firma recht gegeben, auf die Gewerbefreiheit verwiesen und entschieden, dass gewerbliche Sammler beteiligt werden müssten.

Noch bevor das OVG-Urteil gefallen war, habe auch in Alsdorf ein gewerblicher Sammler auf dem Rechtsweg versucht, an eine Sondernutzungserlaubnis für 15 Standorte zu kommen, sagt Hermanns. Der jüngste Ratsbeschluss zur Einführung eines Standortkonzepts in Alsdorf werde auf dieses Verfahren, das seit rund einem Jahr laufe, Auswirkungen haben. Grund: Es handle sich in diesem Fall um eine sogenannte Verpflichtungsklage, da die betreffende Firma nicht etwas verhindern, sondern etwas für sich erstreiten wolle.

Der maßgebliche Zeitpunkt sei die Sachlage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, die in diesem Falle noch nicht stattgefunden habe. Mit der Deckelung in Anzahl und örtlicher Verteilung von Containern durch den Alsdorfer Beschluss stünden die Chancen gut, künftige Versuche, Sondernutzungserlaubnisse einzuklagen, abzuwehren, sagte Hermanns. Damit beuge die Stadt außerdem einer Übermöblierung vor, sie habe das Recht, dafür zu sorgen, dass Gehwege und Parkplätze nicht mit Containern zugepflastert werden.

Ein Weg für Glas und Klamotten

Das ist mit ein Grund, warum die Alttextilcontainer auch in „gebündelte Wertstoffinseln“ integriert werden. Vorteil für die Bürger: Für die Entsorgung verschiedener Stoffe müssen nicht unterschiedliche Orte angefahren werden.

Für die Stadt ergeben sich zudem Synergieeffekte bei der Reinigung der Containerstandorte. Die werden allerdings nicht einfach irgendwo ins Stadtbild gepflanzt, sondern sollen „nach entsprechender verkehrlicher und stadtbildpflegerischer Beurteilung sowie Erfahrungswerten unter Berücksichtigung bereits vorhandener Standorte für Wertstoffe ausgewählt werden“, wie die Stadtverwaltung schreibt. Konkret beinhaltet das: Ein Standort soll sicher sein, den Verkehr nicht behindern, gut erreichbar sein und die Sauberkeit des Standorts muss sichergestellt sein.

Die neue Obergrenze für Altkleidercontainer in Alsdorf ist nicht willkürlich gewählt, sondern ergibt sich aus dem Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbands Entsorgungsregion West. Danach ist für die gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung je 1000 Einwohner ein Containerstandort vorzuhalten – macht bei 47.840 Einwohnern in Alsdorf (Stand 31.12.2019) 48 Containerstandorte. Wer die drei zusätzlichen Standorte mit Container versorgen wird, steht noch nicht fest.

Listen mit Standorten von Altkleidercontainern, Altglascontainer und Containern für Elektroschrott sind auf der städtischen Homepage www.alsdorf.de verfügbar.