Nordkreis : AG Konjunkturpaket tagt nach Bedarf mehrfach in der Woche
Nordkreis Haben Sie Fragen zum Zukunftsinvestitionsgesetz? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: zukunftsinvestitionsgesetz@im.nrw.de! Soweit die Aufforderung im Internet von NRW-Innenminister Ingo Wolf, der am Dienstag noch unter Vorbehalt die ersten „Hausnummern” nannte, mit denen die Städte und Gemeinden aus dem Konjunkturpaket II rechnen können.
Die vier Nordkreisstädte werden voraussichtlich 9.698.235 Millionen Euro für Investitionen unter der Rubrik „Bildung” erhalten. Das klingt wie Weihnachten im Februar.
Unter dem Stichwort „Infrastruktur” können Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen immerhin mit 6.479.717 Euro rechnen. Für Hoch- und Tiefbauer ist das quasi ein Jackpot.
Doch wie kommen die Städte an die Zuschüsse heran? Dass der elektronische Postkasten des Ministeriums in den nächsten Tagen förmlich überquellen wird, steht ganz außer Frage. Bürgermeister, Kämmerer und Stadtplaner landauf, landab drängen förmlich darauf, genaueres zu erfahren, um Förderanträge für längst überfällige Investitionen stellen zu können.
Und würden die Rathäuser wiederum Hotlines für entsprechende Vorschläge schalten, ja dann würde die Leitung womöglich durchglühen, wenn Anwohner Schlaglöcher vor ihren Haustüren anzeigen und Schulleiter Mängellisten ihrer maroden Gebäude einreichen.
Erheblicher Zeitdruck
Doch welche Projekte als erste in Angriff genommen werden, darüber können auch im Würselener Rathaus noch keine verlässlichen Aussagen gemacht werden.
Der Technische Beigeordnete der Stadt Würselen, Ulrich Wigand, formuliert es so: „Angesichts der derzeit noch nicht abschließend geklärten Programmdetails und Maßnahmenkriterien ist es zur Zeit nicht möglich, auf einer seriösen Grundlage konkrete Maßnahmen öffentlich zu diskutieren. Dennoch besteht erheblicher Zeitdruck angesichts der Kurzfristigkeit der Programm-Umsetzung, sukzessive mit der weiteren Klärung die Entwicklung geeigneter Maßnahmen voranzutreiben.” Noch nicht abschließend geklärt sei der „Investitionsbegriff”. Dürften bei den geförderten Gebäudesanierungen auch Instandsetzungen und Modernisierungen vorgenommen werden? Das will Wigand in Erfahrung bringen.
Oder aber auch: Wie ist die „Zusätzlichkeit” der Maßnahmen genau definiert? Bundesmittel dürfen nämlich nicht für Maßnahmen verwendet werden, die bereits im Kommunalhaushalt gesichert sind.
In der Verwaltung sind nach Angaben des Technischen Beigeordneten bereits erhebliche Vorarbeiten und Überlegungen zur Definition von Maßnahmen angestellt worden, so dass mit Klärung der offenen Fragen kurzfristig geeignete Projekte benannt und vorbereitet werden können.
Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, die von verschiedenen Seiten der Politik auch schon eingefordert wurde, soll diesen Prozess steuern. Ein entsprechender Beschluss dazu steht am kommenden Dienstag, 17.30 Uhr, auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bau- und Gebäudewirtschaft.
Die Arbeitsgruppe, die je nach Bedarf gegebenenfalls auch mehrfach die Woche zusammentreten soll, wird voraussichtlich zudem mit Fachleuten aus der Verwaltung und des Bauausschusses besetzt.