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Kurt B. vor dem Schöffengericht: Überraschendes Urteil im Reifenstecher-Prozess

Kurt B. vor dem Schöffengericht : Überraschendes Urteil im Reifenstecher-Prozess

Im sogenannten Reifenstecher-Prozess ist ein Urteil gegen den Angeklagten Kurt B. gefallen. Ihm wurde vorgeworfen, im Februar 2022 in 183 Fällen in der Jülicher Innenstadt Autoreifen zerstochen zu haben.

Der Niederzierer Kurt B. ist von dem Vorwurf freigesprochen worden, im Februar 2022 in 183 Fällen in der Jülicher Innenstadt Autoreifen zerstochen zu haben. Wegen zahlreicher anderer Delikte wie Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung und Beleidigung wurde der 66-Jährige allerdings zur einer Freiheitsstraße von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Zwar gingen sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch das Gericht davon aus, dass B. sich zum Zeitpunkt der Tat in der Jülicher Innenstadt befand, nachzuweisen waren ihm die Taten allerdings nicht. So wurde B. unter anderem anhand eines Videos identifiziert. Auch ein Zeuge hatte einen verdächtigen Mann gesehen, der durchaus Kurt B. gewesen sein kann, aber weder hatte der Zeuge gesehen, wie der Verdächtige Reifen zerstochen hat, noch war das auf dem Video zu beobachten.

„Wir haben zu viele Zweifel, um in dem Fall zu einer Verurteilung zu kommen“, sagte der Vorsitzende Richter am Schöffengericht und sprach den Angeklagten in diesem Punkt frei.

Ein ausführlicher Bericht mit Urteilsbegründung folgt.

(bugi)