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Aachen/Linnich: Prozess um gestorbenes Baby: Mutter angeklagt

Aachen/Linnich : Prozess um gestorbenes Baby: Mutter angeklagt

Der Tod des fünf Monate alten Babys von Janina B. (25) im April 2014 war auf eine Hirnschwellung im Kopf zurückzuführen. Das geht aus dem Gutachten eines Rechtsmediziners hervor, der am Dienstag im Prozess vor der Aachener Schwurgerichtskammer aussagte. Der Angeklagten wird die Tötung des Kindes durch unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.

Die Hirnschwellung trat demnach nach einen Schädelbruch auf. Dieser war nach den Ausführungen des Kölner Gutachters Karl-Heinz Schiwy-Bochat sowohl durch einen Sturz des Kindes am Morgen im Bad der Wohnung des Paares in Linnich erklärbar, wie es von der Angeklagten angegeben worden war, als auch durch eine aktive Krafteinwirkung „von außen“.

Der Vorsitzende der Kammer, Richter Roland Klösgen, hatte die Gutachter immer wieder nach möglichen Abläufen beim Todeskampf des als Frühchen auf die Welt gekommenen und damals fünf Monate alten Babys gefragt. Denn das erst zweieinhalb Stunden nach dem mutmaßlichen Sturz des Kindes — laut Mutter aus etwa 80 Zentimetern Höhe auf einen gefliesten Boden — alarmierte Notfallteam konnte den Säugling zwar wiederbeleben und in die Dürener Klinik schaffen. Doch mehr als fünf Stunden später starb das Kind an dem Hirnödem.

Ausdrücklich gab der Vorsitzende des Schwurgerichts den rechtlichen Hinweis, nun komme juristisch ebenfalls eine Verurteilung der Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder auch wegen fahrlässiger Tötung in Betracht. Denn der begutachtende Kinderarzt hatte klar gemacht, dass die Symptome des Kindes, das nach dem Sturz noch getrunken haben und dann ruhig geschlafen haben soll, nicht zwangsläufig die Benachrichtigung eines Arztes notwendig gemacht hätten. Solche Stürze gebe es oft, und sie führten nur in seltenen Fällen zu diesen schrecklichen Konsequenzen.

Auch die Mitglieder des Notfallteams beschrieben ausführlich, dass sie bei der zunächst gelungenen Wiederbelebung des kleinen Mädchens keinerlei Verletzungen am Kind bemerkt hätten. Selbst dem mit dem Hubschrauber eingeflogenen Notarzt erging es so. Erst eine spätere Begutachtung durch den Rechtsmediziner brachte den linksseitigen Schädelbruch ans Licht, der zu der tödlichen Hirnschwellung führte.

Die zentrale Frage am Dienstag lautete: Was wäre anders gewesen, wenn die Mutter den Ärzten vom Sturz berichtet hätte? Das hatte sie nicht getan. Sie galt mit ihren erst 21 Jahren als Risikomutter und wurde vom Jugendamt betreut. Die Antwort der Ärzte auf die Frage war eindeutig: An den Wiederbelebungsmaßnahmen hätte sich rein gar nichts geändert.

In einer Frage aber wäre höchstwahrscheinlich eine andere Entscheidung getroffen worden. Wenn die Retter nur ansatzweise von einer Kopfverletzung mit möglicherweise neurologischen Komplikationen hätten ausgehen müssen, das sagte auch der behandelnde Kinderarzt der Klinik in Düren, dann wäre es besser gewesen, das Kind in eine Uniklinik gebracht zu haben, sei es Aachen oder Köln.

Für die Kleine aus Linnich war es am Nachmittag bereits zu spät. Nach Angaben der Ärzte hätte das Kind bei einem Weiterleben schwere Hirnschäden davongetragen.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.