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Ordnungsamt muss bei erhöhtem Aufkommen von Ratten einschreiten

Rattenplage : Wasservögel und Nutrias am Schwanenteich nicht füttern

Füttert man Tiere an Gewässern mit Brot, hat das auch Konsequenzen für andere Tierarten: Ratten freuen sich besonders über herumliegende Nahrung. Doch sie sind Krankheitsüberträger. Bei einem vermehrten Aufkommen muss das Ordnungsamt laut Bundesseuchengesetz einschreiten.

Täglich werden Wasservögel, Nutrias und Fische am Schwanenteich in Jülich, an der Promenade oder der Rur mit Brotresten gefüttert. Viele füttern die Tiere zusammen mit ihren Kindern oder Enkeln, weil sie es niedlich finden. Andere füttern aus falsch verstandener Tierliebe oder weil sie übrig gebliebenes Brot nicht wegwerfen möchten. Immer wieder landen auch ganze Brote oder Brötchen, teilweise verschimmelt, im Wasser. Und mittlerweile werden die Tiere fast stündlich mit Brot „bombardiert". Darauf weist die Stadt Jülich hin, und warnt sogleich davor: Aufgrund des erhöhten und nicht artgerechten Futterangebots vermehren sich die Tiere stärker. Dies führt zu Krankheiten und Stress unter den Tieren.

Die nicht gefressenen Brotreste sinken auf den Gewässergrund. Das sich zersetzende Brot verbraucht den im Wasser vorhandenen Sauerstoff. Dadurch können sich gefährliche Bakterien vermehren, die als Nervengift wirken und zum Beispiel für Enten tödlich sein können. Zusätzlich düngt das gefressene Brot über den Kot der Enten das Wasser. Das biologische Gleichgewicht im Gewässer wird gestört. Doch das Füttern hat noch weitere Konsequenzen. Ratten, die mittlerweile auch tagsüber in Jülich aktiv sind, holen sich die Reste des verteilten Futters.

Deshalb bittet die Stadt eindringlich darum, keine Wasservögel, Tauben, Nutrias und Fische zu füttern, keine Lebensmittel offen herumstehen zu lassen, keine Essensreste oder Hausmüll in den Grünanlagen oder den öffentlichen Mülleimern sowie Toiletten zu entsorgen.

Denn Ratten finden auf den Straßen, Wiesen, Wegen und Gebüschen so schon genug Futter: Fritten werden im Gebüsch entsorgt, das Schulbrot fallengelassen, der Biomüll im Straßengraben abgeladen oder im Winter Vogelfutter im Garten bereitgestellt. Wer dann auch noch Essensreste über die Toilette entsorgt, sollte sich nicht wundern, wenn die Nager die Wohnung erobern.

In der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ist jede Verunreinigung der Verkehrsflächen und der Anlagen untersagt. Darauf weist die Stadt ebenfalls hin. Hierzu zählen auch Lebensmittelreste. Auch wer Abfall nicht gemäß der Abfallsatzung entsorgt, handelt ordnungswidrig. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Weil Ratten Krankheitsüberträger sind, gelten sie als gefährlich. Bei einem vermehrten Aufkommen muss das Ordnungsamt laut Bundesseuchengesetz einschreiten.