1. Lokales
  2. Jülich

Inden: Vier Klagen gegen den Bürgermeister?

Indener Dauerstreit : Vier Klagen gegen den Bürgermeister?

Die Gemeinde Inden gibt 2019 mutmaßlich mehr Geld für Anwälte aus. Der Grund sind unter anderem mögliche Klagen der großen Koalition aus CDU und SPD gegen Bürgermeister Jörn Langefeld (parteilos).

Langefeld hatte einen Haushaltsentwurf vorgelegt, in dem die Ausgaben für Rechtsbeistände von bisher 5000 auf 20.000 Euro erhöht sind. CDU und SPD wollen auf 70.000 Euro aufstocken. Den Doppelhaushalt für die Jahre 2019/20 wird der Gemeinderat nicht wie ursprünglich geplant in der Sitzung am 22. Mai verabschieden. Der Hauptausschuss, in dem am Mittwoch unter anderem die Ausgaben für Rechtsbeistände diskutiert wurden, ist noch nicht durch mit den Haushaltsberatungen.

Josef Johann Schmitz (SPD) erhob im Namen der großen Koalition den Vorwurf, dass der Bürgermeister im neuen Haushaltsentwurf nicht transparent dargelegt hätte, „welche Kosten für welche Streitverfahren im Einzelnen angefallen sind“. Schmitz verlangte zudem, dass Langefeld darlegen muss, welche Anwälte und Kanzleien im Namen der Gemeinde Inden beauftragt worden seien.

Die zusätzliche Erhöhung um 50.000 Euro begründete Schmitz einerseits mit den Anwaltskosten, die Altbürgermeister Ulrich Schuster (parteilos) entstanden seien, weil er sich in zwei von Langefeld ausgelösten Fällen habe wehren müssen: Zunächst beim Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Untreue, an dessen Ende die Staatsanwaltschaft keine Schuld bei Schuster festgestellt hat.

Und dann zuletzt gegen den Leistungsbescheid, mit dem Langefeld 20.600 Euro Schadenersatz von Schuster gefordert hatte. Zum für Donnerstag terminierten Prozess vor dem Verwaltungsgericht Aachen ist es nicht gekommen, weil Langefeld den Leistungsbescheid zwei Tage vorher zurückgezogen hat. Schmitz taxierte Schusters Anwaltskosten auf bisher rund 25.000 Euro, weitere 5000 kämen mutmaßlich dazu. Laut eines Ratsbeschlusses kommt die Gemeinde für die Auslagen des Altbürgermeisters auf.

Teil zwei der Erhöhung begründete Schmitz mit den Kosten für Klagen, die CDU und SPD mit Ratsmehrheit gegen Langefeld einreichen wollen. Man sei dazu gezwungen, „weil der Bürgermeister offensichtlich meint, er sei das Gesetz und er hat die Kommunalverfassung des Landes NRW suspendiert“. So soll geklagt werden, weil der Bürgermeister im Oktober den Ratsbeschluss nicht ausgeführt hat, den laut Schmitz „rechtswidrig erlassenen Leistungsbescheid“ gegen Schuster zurückzuziehen.

Drei Klagen beziehen sich auf vom Bürgermeister nicht vollständig gewährte Akteneinsichten. „Er handelt rechtswidrig in eigener Machtvollkommenheit“, sagte Schmitz in Richtung Langefeld. In einem Fall geht es um die Akteneinsicht in den Schriftverkehr zwischen Langefeld und der Staatsanwaltschaft Aachen im Ermittlungsverfahren gegen Schuster. Alle beantragten Einsichten seien wenigstens nicht vollständig gewährt worden.

 „Wir haben bisher von gerichtlichen Auseinandersetzungen abgesehen, weil wir dadurch unvermeidbar entstehende Kosten der Gemeinde ersparen wollten. Wir müssen aber jetzt erkennen, dass es ohne diese sogenannten Organstreitverfahren in Inden nicht zu normalen demokratischen Verhältnissen kommt“, führte Schmitz weiter aus, der betonte, dass die Kommunalaufsicht seiner Seite in allen Fällen Recht gegeben habe.

Langefeld bezweifelte die von Schmitz geäußerte Überzeugung, in allen Fällen vor Gericht Recht zu erhalten. „Das fußt auf falschen Interpretationen“, merkte er an. Weiter bezeichnete er die Kostenkalkulation für die geplanten Verfahren als „recht putzig“. So sei das nun mal in einer Demokratie. „Streitigkeiten kosten Geld, wenn man Klarheit haben will“, reagierte er auf Schmitz’ Anmerkung, dass Langefeld die Kosten vermeiden könne, wenn er rechtlich begründete Forderungen erfülle.

Für die UDB erklärte Herbert Schlächter, dass die Fraktion sich nicht an einer Abstimmung über die Erhöhung der Rechtskosten beteiligen werde, weil ihr keine Fakten über die Sachverhalte vorlägen. „Ob diese Klagen gegen den Bürgermeister nötig sind, kann man keinem Bürger vermitteln“, sagte Schlächter.