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Jülich: Bürger strengen Begehren an

Jülich : Bürger strengen Begehren an

Die „Initiative zur Erhaltung der Jülicher Bäder” hat ein Bürgerbegehren gestartet.

Seit Montagabend sind engagierte Freunde des Schwimmens mit Unterschriftenlisten im Stadtgebiet unterwegs, um die notwendige Zahl an Unterstützenden zu sammeln.

Unterschreiben dürfen nur Bürger der Herzogstadt. Die Frage lautet: „Wollen Sie, dass die Stadt Jülich anstrebt, das Freibad sowie das Hallenbad zu erhalten, anstatt weitere Untersuchungen und Planungen für eine Kombibad anzustellen?”

Laut BI-Sprecher Claus Maas richtet sich das (Auf-)Begehren gegen den Ratsbeschluss vom 12. Februar, in dem CDU und FDP mehrheitlich durchsetzten, die Errichtung eines Kombibades auf dem Gelände des Freibades durch die Stadtwerke prüfen und die Kosten mit dem Aufwand für Sanierung und Betrieb der bestehenden Bäder vergleichen zu lassen. Für SPD und Grüne steht fest, dass ein neues Bad nicht zu finanzieren ist.

Wie Maas - unterstützt von den Vertretungsberechtigten Renate Schulz und Klaus Säring - am Mittwoch bei der Vorstellung der Aktion erklärte, werde die Entscheidung, wie es mit oder ohne bestehendes Hallen- und Freibad weitergehen soll, seit Jahren in Jülich diskutiert. Sieben Gutachten seien für viel Geld erstellt worden. Nun müsse endlich Greifbares folgen. Maas und seine Mitstreiter befürchten, dass ansonsten nach den Kommunalwahlen am 26. September für das Jahr 2005 das endgültige Aus für das Freibad droht, das bekanntlich laut Ratsbeschluss immerhin 2004 noch einmal öffnen soll.

Eine Kombibadlösung würde rund zwölf Millionen Euro kosten, eine Sanierung der bestehenden Anlagen jedoch nur sechs Millionen. Als Kostendeckung verweist die Initiative darauf, dass durch die von ihr vorgeschlagene Entscheidung keine anderen Kosten als durch den Ratsbeschluss am 12. Februar entstehen würden.

Vor Jahren hatten die Badbewahrer schon einmal rund 4000 Unterschriften pro Bestand gesammelt, damals allerdings auch von Nicht-Jülichern.

„Wir wollen der Stadt und der Politik nicht unterstellen, dass sie nicht grundsätzlich eine Lösung vorziehen. Eindruck ist aber, dass eine Scheu besteht, sich auch zu entscheiden”, sieht Maas die nahe Kommunalwahl als Grund. Die Bürgerinitaitive wolle hier mit dem Begehren Entscheidungshilfe leisten. „Uns liegt an Kooperation. Wir sind weiter bereit zum Dialog, wollen aber ein klares Bekenntnis zum Erhalt von Hallenbad und Freibad hören.”

Wer sich an der Aktion beteiligen möchte, wende sich an: Claus Maas, 52229, Renate Schulz, 54287 und für die Listen an Wolff-Romeike, 57727. Die Bäderinitiative lädt Unterschriftensammler zur Unterweisung am Dienstag, 30. März, 19 Uhr, in die Weinstube an der Baierstraße ein.

Bereits Samstag, 27. März, ist die BI mit einem Infostand auf dem Kirchplatz präsent. In Kooperation mit unserer Zeitung ist für Dienstag, 8. Juni, ein offenes Bürgerforum im PZ des Gymnasium Zitadelle in Vorbereitung.

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der Bürgerbeteiligung und in der Gemeindeordnung NRW festgeschrieben. Die Kommunen erlassen jeweils eine entsprechende Satzung.

Eine Initiative, die ein Bürgerbegehren anstrengt, muss die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten einer Kommune (in Jülich gut 1800) sammeln.

Zudem muss das damit verbundene Anliegen als Frage formuliert und klar mit Ja oder Nein beantwortbar sein. Hat das Begehren finanzielle Auswirkungen, ist ein Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten.

Der Rat entscheidet über die Zulässigkeit des Begehrens inklusive Finanzierungsvorschlag. Macht sich der Rat das Begehren zu eigen und beschließt entsprechend, ist das Verfahren abgeschlossen.

Lässt der Rat das Begehren zu, macht es sich aber nicht zu eigen, folgt der Bürgerentscheid. Analog zu den Kommunalwahlen entscheiden die Stimmberechtigten über die Frage mit Ja oder Nein. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, aber mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten (rund 5700) müssen mit Ja stimmen.