Aachen/Geilenkirchen : Verfassungsrichter sollen Schuld an Jenny Bökens Tod klären
Aachen/Geilenkirchen Der Tod der ehemaligen Kadettin auf dem Segelschulschiff Gorch Fock, Jenny Böken aus Geilenkirchen-Teveren, erreicht beinahe vier Jahre nach ihrem Tod das höchste deutsche Gericht.
Am Donnerstagabend steckte ein Bote einen Brief in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Die Eltern der im September 2008 über Bord gegangenen und dann in der Nordsee ertrunkenen Jenny Böken, damals 18 Jahre alt, haben Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Ziel der Beschwerde sei, die vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) verfügte Zurückweisung eines Klageerzwingungsverfahrens als verfassungswidrig feststellen zu lassen, erklärte der Aachener Rechtsanwalt der Bökens, Rainer Dietz. Marlis und Uwe Böken wollen nach wie vor erreichen, dass gegen die Offiziere Norbert Schatz als ehemaligen Kapitän und den damaligen Schiffsarzt Wolfgang Fohr Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wird. Die Begründung, mit der der 1. Senat des OLG die Sache am 12. Juni abgelehnt hatte, weise nach Erkenntnissen des Anwalts erhebliche Mängel auf, die einen Gang nach Karlsruhe nahelegten.
So habe das OLG fälschlich bemängelt, dass Entlastendes für den Kapitän in der Erzwingungsklage nicht erwähnt wurde, sagte Dietz am Donnerstag im Gespräch mit unserer Zeitung. „Das Entlastende in einigen Zeugenaussagen, wie etwa eine geringe Windstärke, war objektiv falsch”, sagte Dietz. Nur deshalb habe man diese Aussagen weggelassen. Das OLG habe es sich leicht gemacht und den Bökens daraus „einen Strick gedreht”. Im Gegenteil, bei dem Rettungsversuch durch ein Beiboot habe dessen Steuermann angegeben, gegen „zweieinhalb Meter hohe Wellen und schlechte Sicht” angekämpft zu haben.
Im Fall des Schiffsarztes habe die Kadettin Böken, das gehe aus den Musterungsakten hervor, erst gar nicht auf der Gorch Fock Dienst tun dürfen. Im Übrigen habe das OLG den Vorfall vor einer gerichtlichen Hauptverhandlung „als Unfall” klassifiziert und müsse sich daher gefallen lassen, möglicherweise als befangen zu gelten, sagte Dietz.