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Fall Manoj Subramaniam: Rechte Bedrohungen vorgetäuscht, Gericht verhängt Strafe

Fall Manoj Subramaniam : Rechte Bedrohungen vorgetäuscht, Gericht verhängt Strafe

Der Fall Manoj Subramaniam beschäftigte die Region einen ganzen Sommer lang. Immer wieder strickte der ehemalige Grünen-Politiker an der Legende, er werde von Rechtsextremisten bedroht. Doch am Ende flog der Schwindel auf. So lautet das Urteil.

Das Amtsgericht Erkelenz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Manoj Subramaniam erlassen. Er muss wegen wegen Vortäuschens von Straftaten und Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eine Geldstrafe zahlen.

Der Fall hatte große Wellen auch über Erkelenz hinaus geschlagen. Im vergangenen Jahr hatte der ehemalige Grünen-Kommunalpolitiker sich immer wieder als Opfer rechtsextremer Gruppen inszeniert. Am Ende wurde jedoch deutlich, dass Subramaniam selbst für die angeblichen Drohungen und rechten Schmierereien verantwortlich war.

Das stellte nun auch das Erkelenzer Gericht fest, wie Pressesprecher Justus Waßenberg mitteilt. Subramaniam hat demnach im Juli 2022 ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz und den Schriftzug „Jude“ mit roter Farbe auf sein eigenes Auto gemalt und anschließend bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Darüber hinaus erstattete er dem Gericht zufolge im August 2022 bei der Polizei Strafanzeige, weil er einen unbeschrifteten Briefumschlag in seinem Briefkasten gefunden habe, in dem sich eine Rasierklinge befand. „Tatsächlich hatte der Angeklagte diese selbst dort deponiert“, so Waßenberg.

Die Liste der fingierten Drohungen, mit denen Subramaniam auch immer wieder an die Öffentlichkeit ging, ist noch länger. In einem Telefonat im August 2022 gab er Waßenberg zufolge gegenüber der Polizei an, dass ihm mitgeteilt worden sei, dass an seiner Hauseingangstür mittels gelber Farbe ein Hakenkreuz und das „N-Wort" („Nigga" oder „Neger") angebracht wurde. „Auch dieser Vorfall war frei erfunden“, so der Gerichtssprecher.

Der Fall beschäftigte die Öffentlichkeit beinahe einen ganzen Sommer lang. Denn im August strickte Subramaniam die frei erfundenen Legende, dass er fortlaufend bedroht werde, weiter. Ende August erstattetet er eine weitere Anzeige. Damals gab er an, einen Zettel mit der Aufschrift „NSU 2.0 Todesdatum 1.9.2022“ in seinem Briefkasten gefunden zu haben. „Diesen Zettel hatte der Angeklagte tatsächlich zuvor selbst geschrieben“, sagt Waßenberg. Schließlich erstattete Subramaniam Ende August erneut Anzeige wegen Schmierereien an seinem Briefkasten, für die er ebenfalls selbst verantwortlich war.

Das Amtsgericht hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt 3600 Euro festgesetzt. Hiergegen hat Subramaniams Verteidiger Einspruch eingelegt. Bei der Hauptverhandlung am 15. März geht es trotzdem nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Der Sachverhalt, wie die Staatsanwaltschaft ihn Subramaniam vorgeworfen hatte, steht dem Gericht zufolge rechtskräftig fest.