Prozess steht bevor : Krimineller Pfarrer aus Hückelhoven an Deutschland ausgeliefert
Aachen/Hückelhoven Geldwäsche und Untreue: Einen vorbestraften Pfarrer des Bistums Aachen erwartet ein weiterer Prozess, diesmal am Amtsgericht Mönchengladbach.
Am Dienstagmorgen fuhr ein Auto der belgischen Justiz auf den Parkplatz am deutsch-belgischen Grenzübergang an der A44, suchte nach einem Auto, dem Bulli der Bundespolizei und hielt neben diesem Bulli an. Aus dem belgischen Auto stieg neben zwei Wachtmeistern des berüchtigten Brüsseler Gefängnisses St. Gilles auch Pfarrer Georg K. aus, der bis zum Frühjahr 2019 Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden Hückelhoven gewesen war und bis Dienstagmorgen in St. Gilles gesessen hatte. Die Bundespolizisten nahmen K. in Gewahrsam, fuhren los und brachten ihn zum Amtsgericht Aachen, wo ihm ein weiterer Haftbefehl eröffnet wurde. K.s Reise am Dienstag endete bis auf Weiteres im Aachener Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat Georg K. wegen 65 Fällen von Geldwäsche angeklagt. Er soll während seiner Zeit in Hückelhoven mithilfe von 161 Konten, für die er Vollmachten besaß, Geld für eine Betrügerbande gewaschen haben. Unter anderem soll er das Hückelhovener GdG-Konto benutzt haben, um Geld zu veruntreuen und zu waschen. Dabei soll er 145 Mal Geld veruntreut haben.
2,99 Kilo Heroin
Der Prozess hätte wohl schon längst stattgefunden, wenn Pfarrer K. nicht im August 2021 am Brüsseler Flughafen Zaventem verhaftet worden wäre. Der Zoll hatte nach seiner Einreise aus Südafrika 2,99 Kilogramm Heroin in K.s Gepäck gefunden. Noch im selben Jahr wurde K. von einem belgischen Gericht zu drei Jahren Haft verurteilt. Die folgenden beiden Instanzen bestätigten das Urteil, mittlerweile ist es rechtskräftig.
Es war nicht K.s erste Verurteilung: Bereits im Dezember 2016 war Pfarrer K. wegen vier Fällen von Geldwäsche zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da war er gerade neun Monate lang Leiter der GdG Hückelhoven gewesen.
Obwohl Pfarrer K. erst knapp die Hälfte seiner belgischen Haftstrafe verbüßt hat, stimmte die dortige Justiz seiner Auslieferung zu. Das Amtsgericht Mönchengladbach wird nun zügig einen Termin zum Prozessauftakt wegen der neuerlichen Geldwäschevorwürfe gegen den Geistlichen bestimmen. Erst nach dem Prozess soll nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach darüber entschieden werden, ob K. zurück nach Belgien muss, oder ob er im Falle einer Verurteilung in Mönchengladbach eine sogenannte Gesamtfreiheitsstrafe in der Bundesrepublik verbüßen wird.