1. Lokales
  2. Heinsberg

91-jährige Frau vergewaltigt: Kreis Heinsberg schiebt spanischen Sexualstraftäter ab

91-jährige Frau vergewaltigt : Kreis Heinsberg schiebt spanischen Sexualstraftäter ab

Schreckliche Taten, hohe Rückfallwahrscheinlichkeit. Der Kreis Heinsberg verbietet einem spanischen Sexualstraftäter den Aufenthalt in Deutschland, weil von ihm eine große Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Aktuell befindet er sich in Auslieferungshaft.

Ein spanischer Sexualstraftäter, der auch in Deutschland übergriffig geworden ist, muss zurück in seine Heimat. Das hat der Kreis Heinsberg so verfügt und das hat das Verwaltungsgericht Aachen nun bestätigt. Die Entscheidung des Kreises, dass der rechtskräftig verurteilte Spanier sein Recht auf Aufenthalt in und Einreise nach Deutschland verloren hat, sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Aachen.

Der junge Mann hat in Deutschland nur wenig Zeit auf freiem Fuß verbracht. Und hat sich in dieser Zeit eine schwere Straftat zu Schulden kommen lassen. Der Spanier reiste im Jahr 2016 im Alter von 19 Jahren nach Deutschland ein und machte sich gleich einer räuberischen Erpressung und im März 2017 einer Vergewaltigung, eines Raubes und einer Körperverletzung schuldig, weswegen er zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt wurde.

Der Spanier hatte damals in Düsseldorf „eine 91-jährige Frau auf offener Straße unvermittelt angegriffen, sie zur Herausgabe von Geld und Wertsachen aufgefordert und schließlich unter Einsatz von Gewalt mehrfach vergewaltigt“, teilt das Verwaltungsgericht Aachen dazu mit. Der Mann verbüßte seine Haft vollständig und befindet sich derzeit wegen ähnlicher in Spanien begangener Gewaltdelikte in Auslieferungshaft.

Der Kreis Heinsberg stellte in der Folge fest, dass der junge Spanier sein Recht als Bürger der Europäischen Union auf Einreise und Aufenthalt, also das sogenannte Freizügigkeitsrecht, bezüglich der Bundesrepublik Deutschland für fünf Jahre verloren habe, da von ihm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe, und drohte ihm die Abschiebung nach Spanien an. Hiergegen wendete sich der Spanier nun vor dem Verwaltungsgericht.

Für das Gericht bestehe jedoch eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, „dass von dem Antragsteller die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten ausgehe. Hierfür sprechen insbesondere die wiederholte Delinquenz des Antragstellers, die sehr hohe Brutalität seiner zuletzt im Bundesgebiet begangenen schweren Straftat, seine darin zum Ausdruck kommende erhebliche kriminelle Energie, seine Persönlichkeitsstruktur sowie seine Entwicklung während der Haftzeit“, teilte Gerichtssprecher David Retzmann mit.

Auch unter Berücksichtigung der von ihm im Strafvollzug in Anspruch genommenen Therapieangebote und genutzten Möglichkeiten zur Weiterbildung sei nicht zu erkennen, dass der Antragsteller in den letzten fünfeinhalb Jahren einen grundlegenden Persönlichkeitswandel vollzogen habe, der verlässlich den Schluss auf ein zukünftig straffreies Leben zulasse. Was die Rückfallgefahr angeht, so sei der Spanier in die höchste Risikogruppe eingestuft worden.

In der kurzen Zeit, in der sich der junge Mann in Deutschland frei bewegte, hatte er keinen richtigen festen Wohnsitz, wie Retzmann auf Nachfrage unserer Zeitung sagte. Der Kreis Heinsberg wurde nun aktiv, weil der Mann den überwiegenden Teil seiner Haftzeit in der JVA Heinsberg verbrachte.

Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Spanier Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu entscheiden hätte.