Beschwerde gescheitert : Gericht stoppt Druckleitungsbau nicht
Selfkant/Gangelt Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat in Bezug auf die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Beschwerdeführers und Antragstellers Assessor Diplom-Ingenieur Heinz Hofman aus Schalbruch einen einstimmigen Beschluss gefasst: Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Damit hat sich eine der letzten Möglichkeiten zerschlagen, mit der Hofmann die aktuellen Baumaßnahmen zur Abwasserentsorgung der Gemeinden Selfkant und Gangelt stoppen wollte. Hofmann hatte die Gerichte bemüht, um die Umsetzung der von den Gemeinden Selfkant und Gangelt beschlossenen „neuen“ Betriebsvereinbarung von 2018 zur gemeinsamen Abwasserentsorgung in die Niederlande zu verhindern.
Strafanzeige verpufft
Hofmanns Strafanzeige gegen die Bürgermeister der Gemeinden Gangelt und Selfkant war bereits bei der Staatsanwaltschaft Aachen verpufft. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Anhaltspunkte für eine „Rechtsbeugung“ erkennen können.
Nun ist auch Hofmanns sogenannte Individualverfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof des Landes NRW in Münster gescheitert. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Vereinbarung zwischen den Gemeinden Gangelt und Selfkant vom 15. Januar 2018 wende, sei die Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis unzulässig, argumentiert das Gericht.
Es sei nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Vereinbarung in den ihm durch die Landesverfassung garantierten eigenen Rechten verletzt sein kann. Soweit er überhöhte Entwässerungsgebühren als Folge der Vereinbarung befürchte, stünde ihm der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg offen. Diesen hat Heinz Hofmann bereits beschritten. Das entsprechende Verfahren läuft beim Verwaltungsgericht Aachen.
Im Hinblick auf die Beschlüsse der Räte Selfkant und Gangelt sei Hofmanns Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil sie nicht den „Begründungsanforderungen“ des Verfassungsgerichtshofgesetzes genüge. Das Vorbringen des Beschwerdeführers ermögliche dem Verfassungsgerichtshof keine umfassende verfassungsrechtliche Sachprüfung ohne weitere Nachforschungen.
Es lasse sich nicht ansatzweise entnehmen, aus welchen Gründen die Ratsbeschlüsse gegen Grundrechte des Beschwerdeführers, insbesondere sein Petitionsrecht, verstoßen sollen. Mangels einer in unzulässigerweise erhobenen Verfassungsbeschwerde bestehe kein Raum für den vom Beschwerdeführer beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof.
Mit einer solchen einstweiligen Anordnung wollte Hofmann den Bau der Abwasserdruckleitung verhindern, die gerade im Auftrag der Gemeinde Gangelt auf dem Gebiet der Gemeinde Selfkant gebaut wird. Ein Durchstich durch den Wall der ehemaligen Transitstraße bei Saeffelen ist Teil dieses bereits in Angriff genommenen Bauvorhabens.
Heinz Hofmann hatte zwischenzeitlich gegen die Ablehnung seiner Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Aachen Rechtsmittel eingelegt. Er hat diesem Schriftstück einen Betriebsvergleich zwischen der alten Vereinbarung 2006 und der neuen Vereinbarung 2018 beigefügt. Das neue Betriebskonzept schlage in der Kasse der Gemeinde Gangelt derzeit mit 1,2 Millionen Euro zu Buche.
Die bekannten Kostenanschläge der Gemeinde Selfkant lägen bei bis zu einer Million Euro. Für die Folgemaßnahmen gebe es bislang keinerlei Kostenvorstellungen, schreibt Hofmann. Dem neuen Betriebskonzept stellt Hofmann das von ihm erarbeitete und von beiden Gemeinderäten damals auch verabschiedete Betriebskonzept von 2006 gegenüber. Nach Hofmanns Einschätzung würde das alte Betriebskonzept gleiche Leistungen erbringen wie das neue, wenn man für rund 450.000 Euro einen zusätzlichen Kanalstauraum unter der Kreisstraße an der Schule in Saeffelen bauen würde. Beide Betriebskonzepte sehen den Transport von Abwasser der Gemeinden Gangelt und Selfkant zur Kläranlage im niederländischen Susteren vor.
„Tiefbaudenkmal“
Obwohl Hofmann sein Kampf gegen die neue Betriebsvereinbarung der Gemeinden Selfkant und Gangelt wenig Freunde eingetragen habe, und er zu einer Art „persona non grata“ geworden sei, deren Meinung niemand hören wolle, ist ihm der Humor nicht vergangen.
In Bezug auf die Druckleitung, die Gangelt auf Selfkänter Gebiet baut, schreibt Hofmann in einem Rundbrief an die Vertreter im Selfkänter Rat von einem „Tiefbaudenkmal im Selfkantboden“. Dieses „Tiefbaudenkmal“ müsste der Gangelter Bürgermeister sichern, spekuliert Hofmann, wenn trotz des Baus der Gangelter Druckleitung noch ein Umdenken im Rat der Gemeinde Selfkant in Richtung altem Betriebskonzept erfolgen würde.
Die Einschätzung Hofmanns, das neue Betriebskonzept würde um 1,7 Millionen Euro plus X teurer werden als die Umsetzung des alten, hatten die Gemeinderäte mit ihrer Abstimmung für das neue Konzept zumindest angezweifelt.
Die Gemeinde Gangelt hat nun mit dem Bau der 1,2 Millionen Euro teuren Druckleitung den ersten Schritt zur Umsetzung des neuen Betriebskonzeptes vollzogen. Nun müsste im Folgeschritt die Gemeinde Selfkant die Baumaßnahme Regenüberlaufbecken Höngen/Heilder mit Pumpwerk umsetzen. Sie soll nach Informationen unserer Zeitung rund 800.000 Euro kosten.